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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 8 · p. Seite 381

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 8
Article
[Rezension]
Date
1895-01-01
Page
Seite 381 (sequence 3)
Language
German
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Besprechungen. 381 niss erhielt, beauftragte im October desselben Jahres den Justizcommissionsrath Kosmeli in Pless, ״diese Sache vor der Hand blos summarisch zu untersuchen, um sodann nach Hofe umständlich darüber zu berichten und weitere Verhaltungsbefehle bei diesem ungewöhnlichen Vorfall“ zu erbitten. Darauf wurden am 7. November die Brau und der Sohn Steblickis und am 8. ex selber in Gegenwart des Kreisphysikus sowie Abraham Samson, der Inhaber der Privat-Synagoge, zu Protokoll vernommen. Die Verhandlungen hierüber nebst einer Aeusserung über den Leumund Steblickis sind im Original bisher nicht aufgefunden worden. Es ist möglich, dass der Cassationsvermerk, den gefunden zu haben ich mich entsinne, sich auf diese Actenstücke bezieht1)• Dem sei, wie ihm wolle, jedenfalls sind wir über ihren Inhalt zuverlässig unterrichtet. Wir kennen ihn aus der Darstellung Gedikes (in der Berlinisehen Monatsschrift, Jahrg. 1786, Bd. II S. 152—178), der glaubwürdig versichert, dass er ״die Aussagen aller Hauptpersonen genau und wärtlieh nach den gerichtlichen Protokollen liefere“. Kosmeli sandte sie damals nach Brieg, und von hier gingen sie am 28. November mit einem Bericht der Oberamtsregierung an das höchste Justiz-Departement nach Berlin, wo sie am 4. December anlangten (Neustadt, S. 9. 17). Schon nach acht Tagen entschied der Staatsrath, dass die ״fernere Untersuchung dieserhalb (nämlich wegen des Abfalls zum Judenthum) und die Bestrafung unterbleiben könne, dass aber die Präge, ob Steblitzky als unvergleiteter Jude an dem bisherigen Orte seines Aufenthalts zu dulden sey, dem Finanz-Departement zur Entscheidung überlassen werden müsse“. Den Brieger Bericht und den Beschluss des Staatsraths hat Neustadt, (8. 16 f. 18) aus den Acten des Geheimen Staatsarchivs in Berlin (R. 68. B. N. 150 P. P.) zum ersten Mal veröffentlicht. Das Oberschlesische Finanz-Departement hatte die Sache nicht besonders eilig. Erst nach mehr als sechs Monaten, am 24. Juni 1786, sandte der Kriegs- und Steuerrath in den Oberschlesischen Städten jenseits der Oder von Walspeck seinen — bisher vergeblich gesuchten — Bericht an die Oberamtsregierung in Breslau, welcher er vermuthlich die endgütige Entscheidung über die einzige noch schwebende Frage anheimgestellt haben wird. Hier in Breslau erhielt der Kriegs- und Domänenrath Böhm die Sache zum Referat. Auf Grund desselben sandte am 17. Juli das Kammercollegium an den Minister von Hoym den nachfolgenden Bericht, den ich nach dem Original im Staatsarchiv (M. R. XVII, 17) hier wörtlich mittheile: Bresslau, 17. Juli 1786. Wegen des zum Judenthum übergetretenen Rathmannes Steblizky zu Nicolai. Es wird Ew. Excellenz noch beiwohnen, dass der ehemalige Rathmann u. Cämmerer Steblizky zu Nicolai zum Judenthum übergetreten. Gegenwärtig entsteht nun die Präge: Ob und inwiefern dieser Mann als Jude zu dulden sey? Die Religions-Veränderung desselben ist bey der Ober-Schlesi* sehen Ober-Amts-Regierung anhängig gemacht worden, und diese hat 1) Freilich sind andere näher oder ferner liegende Möglichkeiten nicht ausgeschlossen. Die Acten können z. B. aus irgend einem Grunde ans dem betreffenden Fascikel entfernt und anderswo eingereiht worden sein. Der Beamte, der dann später einmal die Lücke constatirte, kann dann irrthümlich die Bemerkung, dass sie cassirt seien, eingetragen haben. Oder der Cassationsvermerk kann sich auf den sofort zu erwähnenden Bericht des Herrn v. Walspeck in Tarnowitz, d. d. 24. Juni 1786, beziehen. Oder dergleichen. Vielleicht giebt ein gelegentlieher Fund auch hierüber einmal einen erschöpfenden Aufschluss.

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