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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 8 · p. Seite 380

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 8
Article
[Rezension]
Date
1895-01-01
Page
Seite 380 (sequence 2)
Language
German
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380 Besprechungen. Zu sachlichem Eingehen auf die einschlägigen Acten, zu dem sonst eine Veranlassung nicht Vorgelegen hätte, veranlasste mich nur die nachfolgende Aeusserung Neustadts (S. 14): ,,Braun bemerkt gelegentlich: ״Mittheilungen über seinen Uebertritt enthielt einst das jetzt an das Kgl. Staatarchiv in Breslau aus der Geh. Ministerialregistratur abgegebene Actenstüek M. R. XV, 10. Leider sind die auf den Eall bezüglichen Acten lange vorher kassirt worden.“ Diese Fabel ist von Biberfeld erst jüngst wieder nachherzählt worden. Nun hat weder das Breslauer Staatsarchiv noch die Geh. Ministerialregistratur noch der Fascikei M. R. XV, 10 je die Untersuchungsacten besessen ... In der Geh. Ministerialregistratur können die Acten schon deshalb nicht gelegen haben, weil das schlesische Ministerium, um dessen Registratur es sich hier handelt, mit der Untersuchung dieses Falles absolut nichts zu thun gehabt hat. Das Breslauer Staatsarchiv hat die Acten aber auch nicht aus anderen Registraturen erhalten.‘‘ Soweit Neustadt. Erst heute, an einem meiner ersten Ferientage, vermochte ich zu prüfen, inwiefern ich mit Recht beschuldigt werden durfte, eine Fabel erdichtet zu haben. Das Ergefrniss meiner Untersuchung war überraschend. Wie man aus dieser M.־S., Jahrgang 1881 (August-Heft), S. 378 ersehen kann, habe ich damals von den Acten des hiesigen Königlichen Staatsarchivs, die die Signatur MR tragen, zuerst für die 0Öffentlichkeit Gebrauch gemacht, und meine Abschriften und Auszüge aus denselben stammen eben aus jener oder der unmittelbar vorhergehenden Zeit. Obwohl beinahe anderthalb Jahrzehnte seitdem vergangen sind, erinnere ich mich genau, damals einen Fascikel in Händen gehabt zu haben, in dessen Rotulns Acten über Steblicki verzeichnet waren. Die Angabe war mit Rothstift durchstrichen, und am R,ande fand sich die Bleistiftnotiz: ״cassirt“. An der im Rotulus angegebenen Stelle waren in deT That in dem Actenstüek selber Verhandlungen über Steblicki nicht zu finden. Dieses Actenstüek, dessen Signatur ich damals offenbar falsch notirt haben muss, galt es zu finden. Schon war ich daran, die trotz aller Cassationen noch immer höchst umfangreichen Bestände von M. R. XIV, Sectio III (Inquisitions-Sachen), wo ich mit grosser Wahrscheinlichkeit meinen Deserteur zu entdecken hoffen durfte, zu durchstöbern, als ein Zufall mich in die Abtheilung M. R. XVII verschlug. Hier aber fand ich unter M. R XVII, 17 zu meinem Erstaunen ein dünnes, bisher unbeachtet gebliebenes Heft, betitelt: ,,Acta betr. den Uebertritt des Rathmanns Joseph Steblitzky zu Nicolai zum Judenthum“. Auf dem Falz des Fascikels steht die Bemerkung: ״Zu den Acten von Rathhauss und Stadt-Beamten zu Nicolai.“ Man sieht demnach, das gerade Gegentheil der Neustadtsehen Behauptung ist die Wahrheit. Acten über Steblicki befinden sich wohl im hiesigen Staatsarchiv, und zwar finden sie sich gerade in den ehemaligen Beständen der Ministerial- Registratur. Das bisherige Material wird durch den neuen Fund zwar nicht vervollständigt, aber wesentlich ergänzt. Nach den alten und den hier vorliegenden neuen Ermittelungen nahm nun, am noch einmal zusammen zu fassen, die Angelegenheit folgenden Verlauf: Am Versöhnungstage des Jahres 5546 (14. September 1785) betheiligte sich Steblicki, nachdem er Ende August selbst die Beschneidung an sich vollzogen hatte, zum ersten Mal am Gottesdienst der Juden, der damals in Nicolai in der Betstube Abraham Samsons regelmässig abgehalten wurde. Die Oberamtsregierung zu Brieg, die hiervon Kennt-

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