Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 14)
- Language
- German
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322 Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier. Item yerwilligen wir auch, gnädigst, dass die Juden wolle, Lader vnndt andere kauffmans vorkauff zu Ihrem Handl frey kauften, Jedoch sollicher gestalt, dass Sie die wolle, vnndt was sie erkauften, nicht über den Im schwanggehenden wehrt weniger bezahlen, vnndt dadurch denen Leüthen initt vortheil vndt partiten dass Ihrige abtringen, vnndt niemmandtem einigen Nachtheil zu füegen sollen. Item ordnen und wollen wir gleicher massen gnädigst, dass Sie Juden alle Jahr soviel Koscherwein, alss sie zue ihrem vnderhalt vnndt aigenen Trunkh nöthig, in die statt führen, ahlegen, vnndt vnndter sich auss schenkhen khönnen vnndt mögen; würde aber ein oder andere Jud betretten, dass er denen Christen vnndt denen Bürgern einige mass wein, es seye vor geldt oder auf borgweis reichete, oder ausfolgen liesse, Ein sollcher solle nach erkandtnuss abgestraffet werden vnndt, wann ein Jud einigen Koscherwein, so er in die Statt gebracht, vnter den raiffen über veldt wiederumb verkauften vndt auss der statt führen ־wollte, der solle von Jedem zehn eimmerigen vass dem Stadtrath, wie es bisshero üblich vnndt breüchlieh auch sie solches zu thun, sich selbsten erklärt, ein gülden Rheinisch dreyssig Kreutzer zu Crembsier zu geben schuldig sein. Item sollen die Juden, vermöge dess mitt denen fleischhaekern zu Crembsier bey zeithen unseres Antecessoren, Wey Landt Herrn Cardinalen von Dietrichstein getroffenen Contracts zu Ihrer notturfft wöchentlich ahn fleisch zwey Stück Ründtviech, im fahl sie aber kein gross Ründtviech, schlachten wurden, ahn statt ein stück Ründtviech Sechs kleine stück schlachten mögen, vnndt zu denen zwey stückh Ründtviech, noch Sechs stück kleines viech, wöchentlich zu schlachten, vnndt dauon die hinterste theil vnter die Christen zu verkauften, macht haben; Ihm fall Ihnen aber dises zu Ihrer notturft nicht erklecke, Ihnen dass übrige die Christen Eleischhackern, bey Ihnen verschneiden lassen. Wie dann die Juden vor solliche gnad tausent pfund fleisch vmb einen kreuzer leichter oder anstatt des fleisches tausent kreuzer in vnser Crembsieriseh Rendtambt Jährlichen abstatten sollen. Item die weillen es auch hoch vonnöthen, dass ein gewisse Ordnung vnter ihnen Juden gehalten werde, alsso dass nicht ein Jeder Jude nach seinem freyen willen, vnsere oder andere vndterthanen ausssaugen oder verführen vndt dadurch sich seines eigenen verlustig machen solle: Dannenhero ordnen wür ernstlich, dass künftige zeit gewisse, ordentliche Haubtregister,