Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 315 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier. 315 bekümmerte, weshalb denn auch die Gemeinde die so werthvollen fürstbischöflichen Schutzdecrete gleich Kleinodien in besonderen Kästen aufbewahrte. Während daher von den kaiserlichen Privilegien nur eine stark angebrannte Copie des sogenannten Marktprivilegiums von Ferdinand II. und eine Abschrift des allgemeinen, für die Juden Mährens geltenden Privilegiums von Ferdinand III. sich erhalten haben, sind die von den Fürstbischöfen Erz״ herzog Leopold Wilhelm, Karl von Lichtenstein, Karl von Lothringen, Wolfgang von Schrattenbach und Jakob Ernst von Lichtenstein ausgestellten Freibriefe im Original ein bis dreimal vorhanden 1). 1) Der mit den bei Wolf ״Zur Geschichte Worms“ S. 78—94, Beiläge 2 und 3 angeführten Privilegien fast wörtlich übereinstimmende Schluss des Marktprivilegiums lautet: denn allen wie abstehet (?) würklich handhaben, schützen und schirmen und gänzlich dabei bleiben lassen, für wieder nicht thun noch das jemanden andern zu thun gestatten, als blieben jedem unsere schwere Ungnade und Strafe und dazu eine Pönne nömlich Dreysiges Marklödtiges Goldes zu vermeiden, die ein jeder so oft er froventlich hiewieder tliäte uns in unserer Kammer unnachlasslicli zu bezahlen verfallen sein soll. Mit Urkund dieses Briefes besiegelt, mit unserem königlichen, anhängenden, grösseren Insiegel, der gegeben ™ den 15. October. 18t za Wiea -Anf629־- Auf der Aussenseite: ״Copia der von Ihro Kaiserl. Majestät Ferdinand II. höchst seligen Gedächtnisses der mährischen gesammten Judenschaft 15. Qctob. 1629 erhaltenen Privelegia.“ An dem Blatte sind noch deutlich Spuren des Brandes zu erkennen, dem der Anfang und die Mitte dieses sogenannten Marktprivilegiums, vermuthlich heim Einfalle der Schweden (1642), zum Opfer fiel. Das Folgende scheint nach der Uebersehrift: ״Copia der jüdischen Privilegien und gnädigst verliehenen Freiheiten“ der Ueberrest einer ganzen Sammlung von Privilegien zu sein. Wir Ferdinand III p. p. bekennen öffentlich mit diesem Brief und thun kund allmänniglich, demnach uns die gesummte Judenschaft Unserer Erbmarkgrafschaft Mähren unterthänigst angelanget und gebeten, dass wir von Sr. Maj. Ferdinand Secundo glorwürdigsten Angedenkens Ihnen und Ihren Nachkommen sub dato Wien den 15. Octobris des lang verflossenen 1629 Jahres gnädigst ertheilten Freiheiten und Confirmationes gnädigst zu confirmiren, zu be« stetigen wollen: Alss haben wir gnädigst angesehen solche ihre demüthigste Bitte und mit vorgehabten zeitigen unseren Käthe Kath und rechten wissen, alle und jede erwähnte Ihre Gnaden Gaaben und Privilegien gönnen, so die Juden von höchstgedachten Weyland unseres gnädigst geliebten Herren Yattern nun erlangt so weit sie in derer Posses und genüssig sein als ob dieselbe von Wort zu Wort hirinnen begriffen und klärlich