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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 7 · p. Seite 314

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 7
Article
Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
Date
1895-01-01
Page
Seite 314 (sequence 6)
Language
German
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314 Die Privilegien der jüdischen Gramein de in Kremsier. Ferner ist es gewiss dem Einflüsse der hiesigen Juden zuzuschreiben, dass dieser während seines Aufenthaltes in Nikolsburg behufs Friedensschlusses mit Bethlen Gabor (9. Mai 1622) sich für die Verbesserung der Zustände dortiger Juden bei den mährischen Ständen verwendete1). Um so mehr fanden die hiesigen Juden beim Bischof und dessen hohen Gästen zu jeder Zeit ein geneigtes Ohr, wenn es sich um ihre eigenen Angelegenheiten handelte, und wenn sie für sich selbst Schutzbriefe forderten. Freilich beruhte die Gewohnheit mancher kirchlicher Gönner auf finanziellen Rücksichten. Es musste der Weg zu ihnen durch Gold erst geebnet und ihre Gunst durch Geld, dessen Menge sie zuweilen so hoch bemassen, als trauten sie ihren jüdischen Unterthanen die Fähigkeit zu, das edle Metall aus dem Boden hervorzuzaubern, erkauft werden. Charakteristisch genug wurde dann die Ertheilung der Privi־ legien mit der beabsichtigten Sicherstellung der Juden oder mit der Belohnung ihrer Loyalität und Verdienste um das Bistbum motivirt. Der Eingeweihte kannte freilich stets den wahren Grund, weshalb die fürstliche Kanzlei so freigebig mit den Belobigungen und mit der Ausstellung von Privi־ legien war. Allerdings hatte der kirchliche Machthaber bei der Abfassung dieser Schutzbriefe in der Begel auch die Erhöhung seiner eigenen Einnahmen noch mehr als den angeblichen Schutz der Juden im Auge. Waren aber die Briefe erst einmal erlassen, so erwuchs für die Person ihres Ausstellers wenigstens die moralische Pflicht, ihnen mit dem Aufgebote seiner ganzen Macht Geltung zu verschaffen. Freilich bedurfte er kaum je solcher Zwangsmittel, da die bigotte Bevölkerung seinen Befehlen sich bereitwilliger fügte als selbst denen des Kaisers, um dessen Schutzbriefe sie sich wenig Ew. E. K. M. mich hiermit zu kaiserl. Gnaden allerunterthänigst empfehlend. Kremsier, 22. Mai 1618. Ew. B. K. M. allerunterthänigster gehorsamster Diener Kaplan und Unterthan v. Dietrichstein.“ *) Doch diese meinten, die Lage der Juden sei sehr gut, und falls eine Besserung eintreten sollte, könnte diese nur auf Kosten der Stände geschehen. G. Wolf in der Ztschr. für die Geseh. der Juden in Dtschl. III, 175, nach einer brieflichen Mittheilung, den Acten des n. 0, Landesarchivs entnommen.

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