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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 7 · p. Seite 311

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 7
Article
Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier
Date
1895-01-01
Page
Seite 311 (sequence 3)
Language
German
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Die Privilegien der jüdischen Gemeinde in Kremsier. 311 in die schlesischen Fürstenthümer reisen ־wollen, und weil hier durch die besondere Gnade Gottes eine gute und unverdorbene Luft ist. Darum ersuchen wir auch sämmtlich alle, dass Ihr ihnen hierin keine Hindernisse bereiten und zu bereiten nicht zugeben, sondern, wenn nöthig, sie eher fördern werdet. Zur Bestätigung dessen liessen wir unser eigenes Siegel diesem Briefe beidrucken, der geschrieben und gegeben wurde auf unserem Schlosse Kremsier, am Dienstag, dem Tage des heiligen Andreas (= 30. Novbr.), im Jahre des Herrn 1568. Die durch den Zuzug fremder Juden vergrösserte Gemeinde wollte jedoch festen Fuss fassen und auf Grund dauernder Garantien ihr Leben und Yermögen gesichert wissen. Sie begnügte sich daher nicht mit den bloss gelegentlich Einzelnen für geleistete Dienste gewährten Concessionen und Freiheiten, sondern sie richtete ihr eifrigstes Streben darauf, 70m fürstlichen Schutzherrn verbriefte Rechte zu erwerben, welche sie gegen Feindseligkeiten und Ausweisungen schützen sollten. Obwohl diese Decrete zur Zeit der Nbth von sehr Zweifelhaftem Werthe waren und mit dem Tode des Ausstellers ihre Giltigkeit verloren, so scheute man doch zur Beschaffung derselben auch die schwersten Opfer nicht. Waren doch die Privilegien der Lebensnerv, die Grundbedingung des Bestandes jeder Gemeinde, welche ohne diese grenzenloser Willkür preis־־ gegeben gewesen wäre. Daher haben schon die ersten Landesältesten es als nothwendig angesehen, dass Privilegien um jeden Preis und auf welche Weise immer, ob durch die Betreibung eines Juden oder Christen zustandegebracht werden, da die Saumseligkeit sehr viele Uebel zugezogen habe, und dass die Aeltesten den Aufwand der Kosten nicht speciell zu verrechnen brauchen1). Ja, man staunt über die vielseitigen Beziehungen, welche sie, die Niedriggestellten, zu den höchsten Würdenträgern behufs Erreichung dieses Zweckes anzubahnen verstanden. Gewiss besass die hiesige Gemeinde frühzeitig ausser den allgemeinen im Jahre 1254 auf die Juden Mährens ausgedehnten, päpstlichen Privilegien noch manche besondere kaiserliche Schutzdecrete und Zugeständnisse, so dass auch sie in die Klage des Bischofs Bruno beim Wiener Concil (1274) über den Besitz von Freibriefen in den Händen der Juden seiner Diöcese, ״welche nach wie vor vom gesellschaftliehen Leben nicht ausgeschlossen sind“, mitinbegriffen sein mochte. Wird doch die Gemeinde Kremsier in jenem Klage- 1) Ygl, Wolf, di© alten Statuten Mährens, S. 144.

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