Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Zum Targum des Achtzehngebetes
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 304 (sequence 2)
- Language
- German
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304 Zum Targum des Achtzekngebetes. I M. 18, 6. Spr. Sal. 22, 29. Esther 6, 10. Statt וגאלנו מהרה hatte demnach, die Vorlage des Verfassers im Texte מהר לגאלנו. 7) Im zehnten Segensspruch (S. 89, ZI. 3) ist statt רעדי מנן דיונא zu lesen: דוונא. — 8) Im dreizehnten Segensspruch verursacht die Form גנתיה in dem Satz דאת גנתיה (?) למבני ירושלם unüberwindliche Schwierigkeiten. Ich möchte den Vorschlag wagen, dafür מגדה (das hebr. מגן mit aram. Suffixum, wie derartiges im späten Mittelalter nicht selten vorkommt) zu lesen. Der Sinn wäre dann: Gott möge Davids Schild sein, damit er Jerusalem wieder erbauen könne. Ob die Oorrectur ein Heilmittel ist. lasse ich dahingestellt sein. Was nun die Zeit der Abfassung der vorliegenden Ueber- Setzung angeht, so hat bereits Herr Epstein richtig die Anklänge an den Stil des Sohar und an spätere religionsphilosophische Anschauungen erkannt. Nur will mir scheinen, dass man am Ende zwischen der Zeit des Yerfassers der agadischen Einleitung und Zusätze und derjenigen des Yerfassers der wörtlichen Uebersetzung wird unterscheiden und den ersteren in eine spätere Periode setzen müssen. Der MeinungDr. Gaster’s aber, dass ,,historische Momente, die uns einen ,,Fingerzeig für das Alter des Targum bieten würden11, nicht vorhanden seien (S. 83), kann ich in keiner Weise zustimmen. Schon die wiederholten bitteren Klagen des Uebersetzers (im 1. und 2. Segensspruch) über den gehäuften Spott und Hohn, den die Zeitgenossen von den Andersgläubigen zu ertragen haben, über die fortwährenden unerträglichen Erniedrigungen und Misshandlungen, denen sie ausgesetzt sind, und zu deren Abwendung es ihnen an Kraft gebricht, zeichnen deutlich einen bestimmten geschichtlichen Hintergrund. Sie weisen übereinstimmend auf die Zeit hin, in welcher die omarischen und die kanonischen Unrechtsgesetze gegen die Juden allgemeine Geltung!) zu erhalten anfingen, also etwa auf die zweite Hälfte des zwölften und die erste Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts. Erst damals sahen sich die Juden in allen Ländern der Diaspora aller bürgerlichen und staatsbürgerlichen Hechte beraubt und der allgemeinen Verachtung preisgegeben. Besonders schwer fühlten sie sich durch die von dem lateranischen Concil auch für die im christlichen Abendland wohnenden Juden an geordneten bunten Abzeichen an den Kleidern gex) Vgl. Graetz VII, 17 ff. In Nordafrika geschah das zur Zeit der Almohaden, in Europa zur Zeit Innocenz’ III.