Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Thargumim zur Thorahlection am 7. Pesach- und 1. Schabuoth-Tage
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
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Die Thargumim. zur Thoralectiou. 199 Was den zweiten Zusatz, also zu Y. 13 und 14 betrifft, so lautet derselbe a. a. 0. im Midrasch folgendermassen: דיבור ששי לא תרצח אל תתחבר לרוצחים התרחק מחבורתם שלא ילמדו בניך־ מעשה רצחנית, und entsprechend lauten auch die betreffenden Thargumim, jedoch folgt in diesen noch bei jedem einzelnen der fünf letzten Gebote eine Begründung, bezüglich deren mehrere Divergenzen Vorkommen. Beim 6., 7. und 8. Gebote stimmen alle drei Becensionen mit einander überein, nur ist im C. P. zu פלרעבלתא noch למלתנא hinzuzufugen. Für die Uebertremng des 9. Gebotes, also für falschss Zeugntss stellt Ps. Jon. als Strafe auf: das Eintreten der Hangersnoth; für die TTebertretung des 10., also Gelüsten nach fremden! Eigenthume, Verarmung und Verbannung. Ich weiss nun nicht, woher diese Ansichten stammen; jedenfalls stimmen sie weder mit Pirqe Aboth V, 8 noch mit bab. Schabb. 32 b fgg. überein. Nach dem Commentar zu Ps. Jon. in ed. Wien 1794 muss man annehmen, dass hier der Thargumist seine eigene Meinung überliefert; und zwar stelle er für das Gelüsten nach fremdem Eigenthume Verarmung und Verbannung als Strafe auf nach der Regel מלה כנגד מלה: sie gelüsten nach dem, was nicht ihnen gehört, so werden auch die fremden Reiche gelüsten nach dem Ihrigen. Wenn diese Erklärung richtig ist, und sie hat in der That grosse Wahrscheinlichkeit für sich, so geht daraus allein schon hervor, dass!vir im C. P. und M. V. spätere Umarbeitungen dieses Zusatzes zu sehen haben. Denn C. P. weist die zum 9. Gebote gehörige Begründung dem 10. und umgekehrt die dem 10. gehörige dem 9. zu. Ausserdem fehlt bei der Strafandrohung zum 9. Gebote der Absatz ועתירי נכסץ ״ מתמסכניןdie Reichbegüterten verarmen‘1. Bei M. V. ist die Abhängigkeit von Ps. Jon. noch viel deutlicher ersichtlich, denn dieses bringt zum 10. Gebote eine Verbindung der beiden von Ps. Jon. zum 9. und 10. Gebote erwähnten Strafandrohungen, während es beim 9. Gebote das allgemein gehaltene נייגעין בישין אחיין 5׳5׳ als Strafe namhaft macht. Schliesslich finden sich im C. P. noch drei, im M. V. noch vier haggadische Zusätze, welche Ps. Jon. nicht kennt, nämlich zu Vers 7, 11, 12 und M. V. zu V. 14. Dieser letztere Zusatz wird schon von Zunz, Lg. S. 79 als jüngeren Ursprungs betrachtet, und man darf wohl mit Recht annehmen, dass auch die ersteren erst nach der Schlussredaction des Ps. Jon. entstanden sind.