Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 3)
- Language
- German
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Zar Geschichte der jüdischen Bnchdrackerei in Dyhernfurth. 189 wird die Erlaubnis zur Vermehrung derselben in Aussicht gestellt. Dagegen wird dem Besitzer der Druckerei zur Pflicht gemacht, dafür Sorge zu tragen, dass sein Pächter kein Buch zum Druck bringe, ehe es von einem der hebräischen Sprache kundigen Geistlichen oder Professor censirt worden sei. Die vorstehenden Gerechtsame wurden durch die Köngl. Cabinets-Ordre vom 24. Jan. 1773 noch dahin erweitert, dass dem Inhaber der Dyhernfurter Druckerei ausschliesslich die Einfuhr fremder jüdischer Bücher zustehen sollte1). 4. Die jüdischen Buchhandlungen in Breslau, Im Jahre 1730 befanden sich, wie aus dem oben erwähnten Schreiben des Kgl. Oberamts vom 14. August 1730 hervorgeht, mindestens zwei jüdischeBuchhandlungen in Breslau, die des ״Sabothey־ und Sabattke2 ״). Etwa ein Jahrzehnt später hören wir indessen noch von einem dritten jüdischen Buchhändler daselbst, Namens David Moyses. Er betrieb mit seinen Büchern, welche er theils in Dyhernfurt drucken liess, theils aus Frankfurt a. M., Frankfurt a. 0., Berlin und Holland herführte, einen ausgebreiteten Handel vorzugsweise nach Polen. Hauptsächlich mit Bücksicht auf diese sowohl für den inländischen Geschäftsverkehr, als auch für die kaiserlichen Zölle und sonstigen Gefälle höchst erspriessliche Thätigkeit trat die Kgl. Schlesische Kammer, als auch David Moyses gemäss dem kaiserlichen Edict vom Jahre 1738 von der Ausweisung betroffen werden sollte, mit Wärme für sein weiteres Verbleiben in Breslau ein. Sie machte nämlich unter Anderem geltend, dass in Folge seiner vermittelst des Bücherhandels mit den polnischen Juden angeknüpften Verbindungen Letztere sich veranlasst finden, ihie Waaren nach Breslau zu bringen und jene Bücher mit sich zu nehmen, Näheres Cap. 4. 2) Yergl. S. 124. Nachträglich ersehe ich jedoch aus den seitens des Bresl. Magistr. an das O.-Amt erstatteten Bericht v. 13. Eebr. 1728, dass Beide damals die Buchhandlung gemeinschaftlich betrieben. Es ist da nämlich die Bede von ״Joseph Sabatai nebst seinem Consort Elias Sabatke“. Br. Stadt-A. L. ad Beg. et Pr. f. 271 des betreffenden Jahres. Erst später fand eine Lösung dieses Kompagnie-Yerhältnisses statt. XJnd hiermit hängt wahrscheinlich der zwischen ihnen ausgebrochene Streit zusammen, (vgl. S. 190).