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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 4 · p. Seite 158

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 4
Article
Die Vertretung der jüdischen Wissenschaft an den Universitäten
Date
1895-01-01
Page
Seite 158 (sequence 14)
Language
German
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158 Die Vertretung der jüd. Wissenschaft an den Universitäten. auch: ואנהא עדמת מנה עלם auf die Frau zu beziehen und zu übersetzen sein, dass sie durch ihn also einen Verlust erlitten, nicht: ״qu’elle a 6te detruite de sa part“. Z. 14 soll die Ungeheuerlichkeit zu lesen sein: תלתא דיהו? לה f מנהון * הב כדרבנן, was p. 42 durch: ״dont trois (ä rinstant“) übersetzt wird. Von den ein geklammerten Worten steht aber im Texte Nichts. Eine Abschlagszahlung auf die Morgengabe ist aber etwas so U11gesetzliches, dass die Unmöglichkeit der Lesung in die Augen springt. Leider ist der Lichtdruck an dieser Stelle unbrauchbar, aber die Yermuthung dürfte nicht nur gestattet, sondern unzweifelhalt sein, dass statt מנהון יהב תלתא gestanden haben wird oder noch steht: מוהל בתולאתא* Der Zusammenhang wird jeden Zweifel bannen; es heisst jetzt: רהב לה התנא תן עשרין וחמשה זרזי ״ .דכספא מוהר בתולאחא דיהון לה כדרבנןDer Bräutigam hat ihr die 25 Silbergulden, die Morgengabe der Jungfrauen, gegeben, die nach rabbinischer Satzung ihr gehören sollen“. Yon einer Anzahlung von drei Gulden ist in der Urkunde natürlich auch sonst keine Spur. Der angebliche Torschuss hat einen Rückstand verschuldet, von dem auch Nichts im Texte steht. Z. 14 wird ואוסיף לה על כתובתה עשדין דינרין דדהבא מאוחרין P. 42 übersetzt: 11״ ajouta volontairement au montant de la Kethoubha, comme don additionel, vingt Dinars d’or, qui seront retenus et non payes au moment meine‘1. Es braucht wohl kaum erst noch des Näheren bewiesen zu werden, dass מאוחרין nur so viel als verbürgt, d. h. also eine Summe bezeichnet, für die der Mann mit seinem Besitzthum haftet; vgl. oben p. 154. Z. 16 ist statt!פלג zu lesen: ופלגו. Zum Schlüsse wird die Erau von jeder Rechenschaft in der Wirthschaft• freigesprochen; sie geniesst für ihre Angaben unbedingten Glauben, das heisst S. 20: נאמנת עליו בחיו ועל יורשיו אחריו בכל מיני מחבל ומשקל היה מספק ־בגו ביתא Das soll nach p. 43 aber bedeuten: ״(la fille) sera exempte, devant lui pendant sa vie, et devant ses heritiers apres sa inorte, de tout acte ä’execution de saisie des ses biens sAtendant ä tout objet dans la maison dont l’appartenance est regardee comme douteuse“. Der Lesefehler מהבל statt מקבל und die grobe Yerkennung eines so klaren Wortes wie מספק hat den Sinn des ganzen sonst so klaren Satzes völlig verkehrt und zerrüttet. Die Unterschrift des dritten Beisitzers, also der Schluss der Urkunde, bedarf auch der Berichtigung. Nicht הלל ביר־ צדוק אב בי, sondern הלל בירבי צדוק אבוקל ]war dieser Namenszug zu transscribiren.

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