Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Vertretung der jüdischen Wissenschaft an den Universitäten
- Date
- 1895-01-01
- Page
- Seite 156 (sequence 12)
- Language
- German
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156 Die Vertretung der jüd. Wissenschaft an den Universitäten־ Frankfurt am Main, von Prag und Krakau, selbst bis in die Neuzeit hinein, grundbücherlich bezeugt. Da hier nur dasjenige besprochen werden soll, was durch die phototypischen Beilagen controlirt werden kann, muss, mit Uebergehung des aus dem Jahre 1095 stammenden, übrigens weniger bemerkenswerthen Ehccontractesנ), sofort Tafel III uns beschäftigen. Es handelt sich um einen sogenannten verlorenen Eheconiract, d. h. um die erneute Ausstellung eines solchen, die vor dem Gerichtshöfe R. Nathanael ha-Levi’s 1164 in Alt-Kairo erfolgt ist. Leider scheint die Urkunde vor ihrer Vervielfältigung durch den Lichtdruck Schaden gelitten zu haben; wenigstens sind einzelne Stellen, die scheinbar ohne Anstand noch zu transcribiren waren, im Abdruck unlesbar oder zweifelhaft geworden. Gleichwohl kann י mit Sicherheit erklärt werden, dass gleich in Z. 1 unmöglich וקדושה לתהלה gestanden haben kann. Heiligkeit wünscht man selbst einem Gaon nicht. Es ist vielmehr noch deutlich: לד ושם (Jes.56,5) zu lesen, so dass hier von Macht, Ruf und Ruhm die Rede ist. Barbarisch und für das Sprachgefühl beleidigend klingen die Lesungen in Z. 2: םדא ורבא אדונא גאונא. Sie sind jedoch nur durch die Unkenntniss einer geläufigen Ligatur entstanden. In der Urkunde heisst es natürlich klar und sicher: מרנו ורבנו אדוננו גאוננו• Gleich das erste Wort ist das bekannte kostbare urkundliche und auch hier bekräftigte Zeugniss dafür, dass der Morenu-Titel nur einer wahren Stiefmutter, der mater lectionis ז=ו sein Dasein verdankt und richtig Maranu, d. h. unser Herr, nicht unser Lehrer lauten müsste, wie schon S. D. Luzzatto, בתולת בת יהודה, p. 111, n. 1 bereits 1840 trefflich wie immer gesehen hat. Der gleiche Lesefehler entstellt leider consequent die ganze Urkunde s. Z. 10 und 11. ln Z. 3. soll es heissen: כרבנו ויצליחו, was p. 41 durch: ״comme il est dit: ,,Ils bätirent et reussirent“ erklärt wird. Dieses Citat aus 2. Chron. 14, 6 entbehrt jedoch an dieser Stelle Sinn und Anwendbarkeit. Da כל die alte und gewöhnliche Form für רפו׳ darstellt, so vermuthe ich, dass hier nur der Schluss des Eingangs: ישישו וישמחו יציצו ויפרחו יבנו ויצליחו 1) Eine allerdings wenig gelungene Nachbildung eines Ehevertrags aus Neapel bietet die Schrift des Jos. Canonicus, Explanatio duorum veterum diplomatum, quae in magno regni Neapolitani tabuLario asservantur fase. I (Neapel 1854). Daselbst ־wird * ♦ משי ובלך sericum et haec omnia statt Seide und Sarge wiedergegeben. Die 199—5199 ausgestellte Urkunde wird p. 22 n. 40 ins Jahr 1428 statt 1439 versetzt.