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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1895-01-01 · Heft 4 · p. Seite 152

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 4
Article
Die Vertretung der jüdischen Wissenschaft an den Universitäten
Date
1895-01-01
Page
Seite 152 (sequence 8)
Language
German
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152 Die Vertretung der jüd. Wissenschaft an den Universitäten. bei Rabb. M. Bloch, Der Vertrag nach mosaisch-talmudischem Rechte, p. 29 ff. erschöpfende Belehrung zu suchen. Da hat schon Adler-Tychsen in der Sammlung von gerichtlichen jüdischen Contracten, 2. Aufl., p. 11 ללא כאםטכתא durch: nicht zur Narrethey richtiger übersetzt. Die Zeilen 36 und 37 dieser Urkunde sind wider alle Construction und Syntax missverstanden und bedürfen einer neuen Uebersetzung. Sie lautet: ״So oft daher von meiner Seite oder von Seiten meiner Erben auf ihn oder seine Erben nach ihm in irgend einem Punkte dieser Lossprechung ein Angriff erfolgen sollte, so liegt mir bei meinem Leben und meinen Erben nach meinem Tode die Pflicht ob, sie frei und ledig zu machen und diesen Lossprechungsact in ihre Hände zu liefern“. Die gewöhnlichste aller urkundlichen Formeln Z. 43: בטנא דכשר למלןלא ביה wird p. 23 gegen alle Grammatik, gegen Wörterbuch und Geschichte übersetzt: ״rödigee dans un doeument donnant le droit de prendre possession de tont ce qui a ete ecrit et döclare ci-dessus“. Die zum Folgenden gehörenden Worte: על הל מא לכתיב וטפלש לעילא werden also gewaltsam und sinnlos zum Obigen gezogen. Und doch hätte selbst, ohne Kenntniss von Baba m. f. 47b, ein Blick in jede Uebersetzung einer rabbinischen Urkunde darüber belehren können, dass hier von dem Kauf durch den sog. Mantelgriff die Rede ist. Um auch bei der zweiten aus dem Jahre 1124 stammenden Urkunde mit den Aeusserlichkeiten zu beginnen, so ist zunächst darauf zu sehen, ob hier irgend welche Correctur im Texte am Schlüsse constatirt ist. Nach der Uebersetzung ist keine Spur davon vorhanden, obschon ein Blick auf die Photographie genügt, um die Spur der sonst in jüdischen Urkunden stets so sorgfältig hervorgehobenen Rasuren deutlich zu entdecken. Da nach שליל ובליל וקיים in Z. 40 eine Gruppe Y0n Worten folgt, so hätte freilich diese Thatsache allein schon auf die Anwesenheit der sog. Correcturenzeile führen müssen. Die unglückseligen Worte lauten: כתיב על גיהטאטלק: בחוקאתה לאנד״א מ׳דותכרה:. Nachp. 34 bedeuten sie sogar etwas Uebersetzbares: ״Enregistre dans le catastre, pour fixer ä qui appartient la maisonnette, parce que le terrain est 10116“. Die Anmerkung 1 belehrt uns: ״La traduction est conjecturale; je ne puis pas definir le sens des mots על גיהטאטלק“. Der Nachtrag p. 59 bringt die überraschende Vermuthung, es sei להמאטלק zu lesen und hinter dem Monstrum ein griechisches Fremdwort ye01>p,eTpLxa, das Archiv der Feldmesser von Alt-Kairo zu vermuthen. Belegen lässt sich ״cette explication ingenieuse“ frei-

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