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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 3 · p. Seite 129

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
Date
1894-01-01
Page
Seite 129 (sequence 10)
Language
German
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Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. 129 war damals, und zwar mindestens seit dem Jahre 1771 1), Salomon David junior. Michel Loebel scheint erst später auch den Behörden gegenüber den Zunamen May־ geführt zu haben * 2). Nun geschah es, dass im Jahre 1794 die Grass’sche Buchdruckerei zu Breslau, um eine ,,jüdische Monatsschrift“ 3) zu drucken, einen jüdischen Setzer annahm und sich jüdische Lettern anschaffte. Auf die hiergegen von dem Besitzer der Dyhernfurther Druckerei erhobene Beschwerde wies die Breslauer Kriegs- und Domainen-Kammer unter dem 30. Mai 1794 mit Rücksicht auf die beiden zu Gunsten der letztgenannten Officin erlassenen Kgl. Privilegien vom I. August 17444) und 24. Jan. 1773 5) druckerei, hat seinen Buchladen bei der Graupen-Gasse“. Bresl. Stadt- Arch.: Magistrats-Acten 16, 5 vol. IV., f. 2b. [ln dieser Eigenschaft lebte er, wie ich anderweitig nachweisen werde, bereits Ende 1771 in Breslau. Vgl. vorläufig Steinschneider, H. B., XV, 64. Br.] Er selbst gedenkt dieser seiner früheren Thätigkeit gelegentlich einer Besch werde über das Kgl. Juden-Amt v. 21. Nov. 1782, welches ihn ,,noch immer als blossen Eactor der Dyhernfurther Druckerei betrachtet“. Br. Staats־A. 1. c. 0 Es geht dies aus einem v. 3. Sept. 1773 datirten Schriftstücke (ib.) hervor, in welchem dem Sal. David eine gewisse Handlungsweise, welche er sich ,,schon seit zwei Jahren als Entrepreneur der Dyhernfurther Druckerei zu Schulden kommen lasse, zum Vorwurf gemacht wird“. Vgl. Cap. 4. Das J. 1771 bereits bei Brann: Schles. Landrabb. S. 5., jedoch ohne weitere Begründung. [Meine Quelle sind die Titelbläüer der in Dyhernf. gedruckten Bücher. Auf diesen nennt er sich Salomon yp ~ Königsberg. Vgl. mein Jahrbuch für 1892, S. 76, Amn. 1. Br.] 2) In unseren Quellen erscheint der Kamen May zum ersten Male im J. 1791 (Juni 28), Br. Staats־A. 1. c. und seitdem ausnahmslos in allen von dem Inhaber der Dyhernf. Druckerei eigenhändig oder direct auf seine Veranlassung Unterzeichneten Schriftstücken, während er früher einfach Michel Loebel genannt wird und auch seine eigenhändige Unterschrift so lautet. Vgl. z. B. Note 1 u. 2. Der Zunamen May dürfte demnach erst in Folge der Kgl. Ver~ Ordnung v. 21. Mai 1790, § 11, wonach jeder Breslauer. Jude sich einen Familiennamen beilegen sollte (Könne u. Simon: Die früh. u. gegenw. Verhältn. der Juden in den sämmtl. Landesth. des Preuss. Staates, Bresl. 1843, S. 228), angenommen worden sein. Sonst hören wir auch anderweitig von jüd. Buchdruckern, welche den Zunamen May führten, so von einem in Metz 1764—1770 seine Kunst ausübenden Moses May. Vgl. M. Steinschneider n. D. Cassel bei Erscli und Gruber 1. c. p. 91. 3) Es ist der bekannte Meassef. (Steinschneider: Catal. Bodlej. No. 3713b), das Organ der damaligen Aufgeklärten, gemeint. ף Vgl. Beilage II. 5) Vgl. Cap. 4. Monatsschrift. 39. Jahrgang. 9

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