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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 3 · p. Seite 126

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
Date
1894-01-01
Page
Seite 126 (sequence 7)
Language
German
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126 Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhemfurth. fremder Schriften bewirkten Notklage der Wahrheit entsprochen haben. Und hierin liegt ohne Zweifel die Erklärung für die Thatsache, dass er, wie es bei Ersch und Gruber a. a. 0. p. 88 heisst, keine besondere Thätigkeit in seinem Berufe entwickelte. Für die nächstfolgenden Jahre liegt zwar ein ausdrückliches Zeugniss bezüglich der Fortdauer des Kampfes der Dyhernfurther Druckerei mit den Buchhändlern nicht vor; wahrscheinlich jedoch nur deshalb, weil die betreffenden Acten gar nicht in das Bresl. Staats-Arch. gelangt, sondern vorher schon vernichtet worden sind. Anderweitig hören wir jedoch noch, dass im Jahre 1739 zwischen ,,Elias Sabatky1 *)“ und dem ״Isachar Berl Nathan, jüdischen Buchdrucker in Dyhernfurtl1a ein Process schwebte, welcher von Letzterem gegen Sabatky vor dem Bath zu Breslau angestrengt worden war־). Wir werden nun kaum in der Annahme fehlgehen, dass auch dieser gerichtliche Streit im engen Zusammenhänge mit dem von Berel Nathan gegen die ״Buchführer“ geführten Kampfe steht. Vielleicht in Bücksicht auf die häufigen Klagen des Dyhernfurther Druckers veranlasste das Kgl. Oberamt in demselben Jahre einen Bericht über die Anzahl der in seiner Officin beschäftigten Personen3). Die bisherige Bestimmung bezüglich der Einschleppung fremder jüdischer Bücher ward auch in dem seitens König Friedrichs II. am 1. August 1744 der Dyhernfurther Druckerei ertheilten Privileg bestätigt4). Um diese Zeit weilte Berel Nath an, wie fast mit Gewissheit behauptet werden kann, noch unter den Lebenden; sicher war dies im Juni 1744 der Fall5). Im Jahre 1747 war er 1) Jüd. Buchhändler in Breslau: vgl. oben S. 124 und namentlich Cap. 4. 2) F. 52a des Signatur-Buchs im Bresl. Stadt-Arch. 3) Der Bericht selbst scheint nicht mehr ־vorhanden zu sein; ich habe bis jetzt wenigstens nur obige kurze Inhaltsangabe des Keferats, enthalten in dem Oberamts-Expeditb. v. J. 1737—40 (Br. Staats-Arch. AA III 16t) ermitteln können. 4) YgL 8. Capitel. 5) In der Consignation der Breslauer Judenschaft vom Juni!1744 wird nämlich auch B. Nathan mit folgenden Worten aufgeführt: ,,Berel Nathan von Dyhernfurth, ein Buchdrucker, hat zu Dykernfurth eine Buckdrackerei, will kein Vermögen angeben“ (Bresl. Stadt-Arch.; Mag.- Acten 16, 5 vol. II f. 19a). Die positive Angabe Oelsners in: Sabb.

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