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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 3 · p. Seite 125

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
Date
1894-01-01
Page
Seite 125 (sequence 6)
Language
German
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Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. 125 Das Oberamt liess in der That, wie dasselbe dem Glogauer Amt in einem Schreiben vom 9. Juli 1731 mittheilte, ״durch der hiesigen Universität Professorem sacrae linguae Patrem Aatoninm Habel Soc. Jesu gebührends revidiren,“ Das Ergebniss der Untersuchung bestand darin, wie es dort weiter heisst, dass die in Rede stehende Schrift nicht die geringste Schmähung weder der katholischen, noch der christlichen Religion überhaupt enthalte. Das Buch sei daher dem Eigen־ thümer zurückzugeben, wie dies seitens des Oberamts mit dem ihm eingesandten Exemplar bereits geschehen sei. Hierauf wurden ihm endlich, nachdem er noch am 19. Juli 1731 ein entsprechendes Gesuch, worin er sich als ,,Israel Benjamin, jüdischer Schulmeister von Breslau,“ Unterzeichnete, dem Glogauer Amt überreicht hatte, die beschlagnahmten Exemplare wieder ausgefolgt. Trotz aller behördlichen Massnahmen hörten jedoch die Klagen Berel Nathans nicht auf; wenigstens scheint das Ter־ halten des Breslauer Magistrats seinen Beifall nicht gefunden zu haben. In einem am 23. Juli 1732 dem Oberamt präsen־ tirten Gesuche1) bittet er nämlich um Verordnung an die gedachte Stadtbehörde, dass diese ihm erforderlichen Falls wider die Einschleppung verbotener jüdischer Bücher aus dem Auslande Hilfe leiste und die Breslauer jüdischen Buchhändler zur Consignation ihrer Bücher anhalte. Zugleich benutzt er die Gelegenheit, um für seine Person die Befreiung von den sonst üblichen Abgaben und Gebühren zu erbitten, mit Rücksicht auf den Umstand, dass er ,,hier bei der Stadt kein negotium treibe, weder auch ein domicilium fixum habe 2), sondern allein einen Consumenten abgebe.“ Das Oberamt unterliess es nicht, in dieser Angelegenheit wiederum unter dem 11. August 1732 ein Rescript an den Breslauer Magistrat zu richten3). Mag nun in den Eingaben des Berel Nathan manche Uebertreibung mit untergelaufen sein; im Grossen und Ganzen wird wohl die Darstellung seiner durch die Einschleppung 1) Brest. Staats-A.: Pt. Bresl. V 12in. 2) In der That hielt er sich, wohl mit Rücksicht auf die jeweiligen Bedürfnisse seines Geschäfts, bald za Dybernfurth, bald zu Breslau auf, wie auch aus der Consignation der Bresl. Juden v. J. 1744 hervorgeht. Vgl. S. 126, Note 5. 3) Dasselbe findet sich mit kurzer Inhaltsangabe verzeichnet im Oheramts-Expeditb. v. J. 1732 (Br. Staats-Arch.). Das Schreiben selbst scheint nicht mehr vorhanden zu sein.

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