Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 123 (sequence 4)
- Language
- German
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Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. 123 ernstlich zur Pflicht gemacht wird. Zn diesem Zwecke sollten sie von den Buchhändlern eine ,,Specification der vorräthigen Exemplare . . . abfordern“ und ihnen eröffnen, dass falls bei einer unerwartet vorzunehmenden ״Visitirung“ dergleichen verbotene ,,Exemplaria“ noch vorgefunden werden sollten, diese , ,contra bau diret“ und ausserdem sie jedes Mal mit 100 Dukaten bestraft werden würden. Tn welcher Weise sich Breslau in Folge dieser Anweisung verhielt, ist mir bisher nicht bekannt geworden 1). Dagegen erfahren wir, dass das Kgl. Amt des Fürstenthums Glogau in einem vom 15. Februar 1730 datirten und dem Gdogauer ״Juden-Schammes“ am 1. März zugestellten Decret mit Berufung auf den obigen Erlass des Oberamts die ״Aeltesten nnd Beisitzer“ der jüdischen Gemeinde zu Glogau aufforderte, ״eine zuverlässige Specification der vorräthigen Exemplarien“ einzu schicken. Als nun im Juni 1730 zwei auf der Durchreise begriffene jüdische Buchhändler in Glogau eintrafen, wurden die Bücher des einen derselben, Namens Mendel Bor ach aus Bensch'־ Lemberg in Klein-Polen *), bis auf Weiteres mit Beschlag belegt; der andere, nach den Angaben seines Reisegefährten ein Jude aus Frankfurt an der Oder, Namens Marens Joseph, war, als die Beamten des Glogauiscken Amts erschienen, mit seinen Schriften, welche in ״Tnlmuten“ bestehen sollten, bereits nach Breslau abgereist2)• Da die endgütige Entscheidung in dieser Sache von dein Oberamt zu Breslau abhing, wandte sich Mendel Borach an dasselbe in einem am 11. August 1730 überreichten Gesuche mit der dringenden Bitte, die Rückgabe der ihm beschlagnahmten Bücher bewirken zu wollen: Seine Absicht sei nur gewesen, diese von ihm in Berlin angekauften Werke zum Verkauf nach, seiner Heimat Reusch-Lemberg zu bringen. Aus diesem Grunde habe er die Bücher versiegeln lassen und den Zollbehörden als ein durch Schlesien passirendes Gut angemeldet, sich hier auch keines Bücherverkaufes schuldig gemacht. Uebrigens seien die in Rede stehenden Schriften 0 Vgl. jedoch weiter unten S. 126 u. 128. *) Ich halte ihn für identisch mit dem Vf. des 1730 in Wandsbeck gedruckten ם׳ זרע ברוך, Vgl. Steinschneider, G. B. No. 6346. Br. 2) Laut Bericht des J011. Baltzer Ziegel ״Hofrichter Glogauischen Kreises“ an das Kgl. Amt zu Glogau, überreicht am 25. Juni 1730.