Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth und des jüdischen Buchhandels
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 122 (sequence 3)
- Language
- German
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122 Zur Geschichte der jüdischen Buchdruckerei in Dyhernfurth. fanden, and für die er keine Beschäftigung mehr habe. Ueberdies liege noch die Gefahr vor, dass Schriften ohne alle Censur eingeführt würden. Dank diesen Vor Stellungen und der Intervention des Barons von Glau bi tz י) gelang es ihm in der That, eine seinen Wünschen völlig entsprechende Verordnung seitens des Kgl. Oberamtes zu erwirken* 2). Die Ausführung dieses wohlgemeinten Decrets seitens der untergeordneten Behörden mag nun keine besonders strenge gewesen sein. Wenigstens führte Berel Nathan in einem undatirten, aber am 16. Januar 1730 überreichten Gesuche bei dem Baron von Glaubitz wiederum lebhafte Beschwerde über die Buchhändler, welche, seiner Behauptung nach, sich an das oberamtliche Verbot gar nicht kehrten, ja sogar die Einfuhr der nicht erlaubten Bücher schwunghafter als je betrieben. Den etwaigen Bedenken, welche gegen die Einschränkung der Einfuhr insofern geltend gemacht werden konnten, als hierdurch die kaiserlichen Zolleinnahmen eine Beeinträchtigung erlitten, suchte er mit dem Hinweise darauf zu begegnen, dass der entstehende Ausfall durch die Ausfuhr seiner Bücher nach Polen und anderen fremden Ländern mehr als gedeckt würde. Er bittet daher schliesslich um Confiscation der von den Buchhändlern widergesetzlich eingeführten Schriften. Auch dieser Nothschrei verhallte nicht ungehört. Nachdem von Glaubitz die Eingabe mit einer seinerseits beigefügten Befürwortung derselben dem Oberamt am 1. Februar 1730 übermittelt hatte, erliess Letzteres bereits am 6. Februar eine gleichlautende Verfügung an den Magistrat zu Breslau3) und an das Kgl. Amt des Fürstenthums Glogau, worin ihnen die strengste Durchführung der gedachten oberamtlichen Verordnung!) Von einer derartigen Intervention ist im Expeditbuch des Kgl. Oberamts v. Jahre 1728 sub Lit. J. (Bresl. Staats-Arch.) die Bede. 2) Diese Darstellung der von B. Nathan gegen die Buchhändler unternommenen Schritte, sowie des erreichten Erfolges giebt er selbst in der Einleitung zu seinem dem Baron von Glaubitz am 16. Jan. 1730 überreichten Gesuche, vgl. Beilage I. Es sei hier bemerkt, dass überall, wo im Folgenden bis zum Jahre 1732 keine specielle Quellenangabe gemacht ist, die Darstellung auf den Acten des Kgl. Staats-Arch. zu Breslau: Ft. Glogau Y 5c beruht. 3) Bresl. Staats-Arch.: Ft. Bresl. V 12m. Auf diese, sowie einige andere Acten hat mich Herr Dr. Louis Neustadt in Breslau aufmerksam gemacht, wofür ich ihm auch an dieser Stelle meinen Dank ausspreche.