Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Erklärung zweier Mischnastellen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 76 (sequence 14)
- Language
- German
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76 Zur Erklärung zweier Misclinastellen. weist nothwendig־ auf eine vorhergegangene midrasehiscbe Deutung zurück, die wir aber eben erst im Namen R. Ismael’s angeführt finden. Zur Zeit der Entstehung des betreffenden Verbots fühlte man sich ebensowenig veranlasst, für dieses eine directe biblische Quelle nachzuweisen, wie für die übrigen Verbote, die in den achtzehn Bestimmungen enthalten sind. Es waren eben Geserotk, und die Autorität des Synhedriums war stark genug, um ihnen Geltung und Gehorsam zu verschaffen. Erst nach der Zerstörung des Tempels, als das Ansehen der obersten religiösen Behörde bedeutend gesunken 7war, und infolge des zersetzenden Einflusses, der von dem Heidenthum und dem jungen Christenthum ausging, die anti- ע omistische Richtung im Volke stark überhand genommen hatte, musste man allerdings befürchten, dass alle nicht nachweislich in der Bibel begründeten Verbote mit der Zeit alle Geltung verlieren würden; eine Befürchtung, die in der bekannten Klage R. Jochanan b. Sakkai’s: עתיד הי אחי לטהר־ ככר שלישי שאין לו מקרא מן התורה שהוא טמא zum Ausdruck gelangt. Da machte sich denn immer mehr das Bestreben geltend, die Verbindlichkeit solcher Verbote einzeln aus der Bibel abzuleiten und ihnen so für alle Zukunft eine starke Stütze zu verleihen1 * *). So fand auch R. Ismael, der zu den i) Cf. Weiss. דור דור ודורשיו, II, S. 42 ff. Aus dieser Zeit stammt ohne Zweifel die bereits oben (S. 71) angeführte Mischna Chagiga I, 8, in welcher der gesammte Traditionsstoff bezüglich der grösseren oder geringeren Nachweisbarkeit seines Zusammenhanges mit dem schriftlichen Gesetze in verschiedene Kategorien eingetheilt wird. Diese Zusammen- Stellung hatte wohl den Zweck, einerseits gleichsam daslnventar de8sen festzustellen, was man als sicheren Besitz betrachten durfte, und andererseits die Aufmerksamkeit der Gesetzeslehrer auf die schwachen und der Stütze bedürftigen Punkte zu lenken. In der That sehen wir R. Elieser und R. Josua sich bemühen, dem ,,in der Luft schwebenden4‘ דיתר כדרים eine sichere Basis in der hl. Schrift zu verleihen, (b. Chagiga 10a: ר׳ אליעזר יש לדם טל מד ש״סמכו שני כי יפליא וגו׳ ר׳ י דוש ע אומר יש לדם על מד שיסמכו שד אשר נשבעת, באפי וגו׳; cf. Jerusch, z. st). Dies hat Graetz, der (Geschichte B. IV, 2, S. 52 u. 426 f) unsere Mischna auf R. Josua zurückführt, welcher damit einen Tadel gegen die übermässige Häufung von Halacha’s habe aussprechen wollen, völlig übersehen. Ebenso unrichtig ist (daselbst, S. 427) seine Interpretation des Aus- Spruches R. Josua’s: צבתא בצבתא אתעבידא צבתא קמייתא מאי דוות אלא ביריא דוות. (Tos. Chagiga c. I). Die Schlussworte sollen eine nicht hierhergehörige Reminiscenz aus b. Pes. 54 a und die Frage nach der ersten Zange eine rügende Anspielung sein auf die Ableitung einer Ilalaeha aus der anderen, ohne dass die erste in der Schrift genügend begründet sei. Nun gehören aber die Schlussworte אלא ביריא דוות wie aus den Parallelstellen (Tos. Erubin Ende, Jer. Erub. Ende) hervorgeht, wohl hierher, und die Stelle ist demgemäss natürlich in entgegen-