Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 2 · p. Seite 74

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
39 (1894-1895)
Issue
Heft 2
Article
Zur Erklärung zweier Mischnastellen
Date
1894-01-01
Page
Seite 74 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829668-2829671-2878784--26080-2878818
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

74 Zur Erklärung zweier Mischnastellen. er, der ganzen Richtung seines Lehrsystems gemäss, nicht nur auf jedes, Wort, sondern sogar auf jeden Buchstaben der hl. Schrift, das grösste Gewicht legte und jede Alteration desselben als unzulässig betrachten musste. Es mochte nun öfters vorgekommen sein, dass bei der öffentlichen Vorlesung des Capitels von den Arajot aus Rücksicht auf eine falsche Empfindlichkeit des Publikums, überall das Suffix der zweiten Peraon in das der dritten abgeändert wurde. Dem gegenüber verordnete R. AMba~: המפנה כעריות משתקין אותר. Wer bei öffentlicher Vorlesung von Arajot eine derartige euphemistische Aenderung vornimmt, dem gebietet man zu schweigen. So erklären sich denn die beiden in Rede stehenden Mischnastellen, soweit sie von עריות handeln, auf die allernatürlichste Weise in völliger Ucbereinstimmung mit der Auffassuug derselben in den beiden Talmuden. Ehe wir inde&s zu einem andern Punkte des Büchler’schen Aufsatzes übergehen, wollen wir noch einem Einwand begegnen, der gegen unsere bisherigen Ausführungen erhoben werden könnte. Wenn man in tannaitischen Kreisen, so könnte Jemand fragen, nicht daran dachte, den Angriffen der gesetzesfeindlichen Gnostiker gegen die Ahnen Israels, durch Unterdrückung der für sie compromittirenden Stellen zuvorzukommen, woher kommt es dann, dass, wie aus Mischna Megilla IV, 11, und der Baraitha Meg. 25 b und aus der Tossefta liervorgeht, einige von jenen Abschnitten thatsächlich von der Uebersetzung in der Synagoge ausgeschlossen wurden, und für andere ein gleiches Verbot wenigstens in ernste Erwägung gezogen wurde? Zeugt dies nicht dennoch für die Richtigkeit der Behauptung Büchler’s von der antignostischen Tendenz dieser Massregel? Keineswegs. Diese Massregel steht mit den Angriffen der Gnostiker in gar keinem directem Zusammenhänge. Doch soll nicht geleugnet werden, dass bei der damals, namentlich in den unteren Volksschichten herrschenden Laxheit der sittlichen Grundsätze, es den Häuptern der Nation allerdings räthlieh erscheinen mochte, einen Theil jener verfänglichen Stellen von der Uebersetzung in der Synagoge auszuschliessen. Im Lehrhause lag für ein solches Verbot kein Grund vor1), und dort' hätte es auch seinen Zweck vollständig.verfehlt. Denn man hätte ja nicht hindern können, dass die bibelkundigen Schüler die auf den Index gesetzten Abschnitte durch Privatlectüre kennen lernten. Man ג) Nickt einmal kei dem elementaren Unterricht der Jugend wurden diese Steffen übergangen. (Tos. Megilla IV: והסופר מלמד כדרכו)•

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.