Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 39 (1894-1895)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zur Erklärung zweier Mischnastellen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 73 (sequence 11)
- Language
- German
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Zur Erklärung zweier Misclinastellen. hl. Schrift als künstliche Deuteleien verwerfen und die Yerbote selbst als im Gesetz nicht genügend begründet bei dem Volke discreditiren möchten. E. Akiba, dessen äusserst strenge Grundsätze in Bezug auf Sittenreinheit und Heiligung des ehelichen Lebens bekannt sind1), und dem wir auch sonst vielfach als Bekämpfer der gnostischen Irrlehren begegnen2), hielt es daher für nothwendig, das Thema von עליות gewisser-!nassen nur esoterisch und mit Ausschluss der Oeffentlichkeit zu behandeln. Nur im vertrauten Kreise der Oollegen und höchstens mit Hinzuziehung des einen oder des anderen bewährten Schülers wollte er die delicaten casuistischen Untersuchungen über den verbotenen geschlechtlichen Umgang geführt wissen, nicht aber öffentlich, im Lehrhause vor der versammelten Zuhörerschaft. Dieseü־ sollten nur die fertigen Resultate jener Untersuchungen als bereits fixirte Norm in der Mischna geboten werden, während die Ableitung und Begründung derselben aus der hl. Schrift der esoterischen Behandlung Vorbehalten bleiben sollte. Dem entspricht vollständig die Thatsache, dass wir einen zusammenhängenden Midrasch zu Lev. e. XVIII und XX aus der Schule R. Akiba's nicht besitzen und dass ein solcher, wie aus Jeruschalmi Ckagiga II, 1 hervorgeht, auch nicht existirt hat3). Während aber so R. Akiba einerseits aus Gründen der öffentlichen Moral es für gut hielt, die eingehende Erörterung der עליות von der Oeffentlichkeit auszuschliessen, musste ihm anderer* seits aus denselben Gründen Alles daran gelegen sein, das darauf bezügliche Gotteswort selbst in seiner ganzen Schärfe und ohne auch nur die geringste euphemistische Ab Schwächung dem Volke zur Kenntniss zu bringen. Dazu kam noch, dass i *) R. Akiba hält es für eine religiöse Pflicht des Mannes, über die Tagend seines Weibes za wachen (b. Sota 3a). Jede Eracht einer verbotenen Ehe erklärt er für ממזר (Mischna Jebamot YI, 13; vergl. b. Jeb. 44a and 49a; Kiddaschin 88a; Ketabot 29 b). Bezeichnend ist | ferner sein agadischer Aassprach (b. Sota 17 a): איש ואשד זכר שכינה 1 ביניהן לא וכר אש אוכלתן• Seine etwas sonderbar klingende Deutung von ן Deut. XXIV, 1 (Sifre z. St.), wonach als genügender Scheidangsgrand 1 an Zusehen sei ואפילו מצא אחרת נאה הימנה, ist charakteristisch für die zu 1 seiner Zeit herrschende Laxheit der Sitten und nur als eine ihm zur j Rettung der Sittlichkeit nothwendig erscheinende Concession zu erachten. | 2) Graetz, Gnosticismus und Judentlium, S. 83 ff. | 3) Vergl oben S. 70, Anm. 3. Wenn die in b- Jeb. 21b und 22 a I genannten שניות דל חייא mehr enthielten, als eine blosse Aufzählung der 1 für die verbotenen Eben in Betracht kommenden Verwandtschaftsgrade, | so wurden sie eben als esoterische Lehre tradirt und nicht öffentlich im Lehrhause vorgetragen.