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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 8 · p. Seite 378

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 8
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag
Date
1894-01-01
Page
Seite 378 (sequence 8)
Language
German
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378 Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag. und insonderheit unsern Lieben Getreuen jetzigen und künftigen Pragern auf, dass Ihr die oben genannte Anzahl von Juden samt Weibern und Kindern beiderlei Geschlechtes bei diesem unseren! Geleite und besonderer Sicherheit im Schutz unserer königl. Macht halten und unwiderruflich belassen, ihnen hierin keinerlei Beschwer bereiten und auch keinen! Andern eine solche zu bereiten erlauben sollet bei Vermeidung unseres Zornes und unserer königlichen Ungnade und sicherer Bestrafung von uns und unsern Erben und zukünftigen böhmischen Königen, wenn Jemand diesen! unseren Geleite sich widersetzen sollte. Zuletzt aber wollen wir es auch so haben, dass diese sämmtliehen Juden, welche in diesem unserem Geleitbriefe enthalten sind, sich auch in jeder Richtung gemäss diesem Geleite und ruhig verhalten und das Volk nicht mit ungewöhnlichem Wucher beschweren sollen, sondern sich hierin so verhalten sollen, wie es ihnen bereits früher in Bezug auf die Art und Weise ihres Erwerbes vorgeschrieben worden ist, bei Vermeidung unserer königlichen Ungnade sowie unserer Erben und künftigen böhmischen Könige und bei Strafe. Auch wollen wir, dass die Käthe unserer Kammer in unserem Königreiche Böhmen nach unserm Auftrag Juden״ älteste jedes Jahr, solange diese Juden in unserem Königreiche bleiben, bestellen und erneuern und dies an unserer Statt so einrichten, dass diese Judenältesten, welche jedes Jahr, wie bereits erwähnt, von den bestellten Rathen unserer Kammer eingesetzt werden als Aelteste und Vorsteher der Juden, die andern Juden, soweit sie in diesem Geleite inbegriffen sind, nach Gebühr und gerecht richten und verwalten und die Gemeinde nicht bedrücken, so dass Ordnung und Eintracht unter ihnen herrsche; wir befehlen auch, dass auch die Prager Juden eine bestimmte Summe Geld für dieses Geleit in unsere Kanzlei abgeben und bezahlen. Daher haben die anderen Juden, ־welche anfangs zu der Summe nicht herangezogen wurden, den Prager Juden, welche jene Summe abgeführt haben, die Antheile, welche auf sie entfallen, unverzüglich auszuzahlen, damit auch hierin Eintracht erhalten werde. Ueber dies alles behalten wir uns, unseren Erben und künftigen böhmischen Königen insonderheit vor, wenn irgend ein Jnde aus der oben bezeichneten Anzahl sterben oder aus den! Lande ziehen, ausgewiesen werden oder wie immer aus diesem Königreiche sich entfernen sollte, dass an seiner Stelle kein anderer Jude nach Prag noch auch in dieses Königreich untdr

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