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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 8 · p. Seite 377

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 8
Article
Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag
Date
1894-01-01
Page
Seite 377 (sequence 7)
Language
German
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Beiträge zur Geschichte der Juden in Prag. 377 unseres böhmischen Königreiches verwahrt und das zweite Exemplar in unserer bömischen Kammer für künftige Zeiten in Verwahrung gegeben ist — unser freies Geleite unbeschränkt, ganz und vollständig ״vor Gewalt zu Recht“ zu geben geruht haben und mit diesem Brief nach guter Erwägung und nach sicherem Einvernehmen mit den Räten unserer lieben Stände des Königreiches Böhmen geben, da wir endgültig wollen, dass die oben bestimmte Zahl der Juden sarnnit Weibern und Kindern, welche sie jetzt haben und noch haben werden beiderlei Geschlechts, bei diesem unserem Geleit und Sicherheit ״vor Gewalt zu Recht“ ohne Unterbrechung belassen werden soll und diese Juden in Prag und den andern Gegenden in unserem böhmischen Königreiche solange wohnen und belassen werden sollen, bis wir ihnen in der ganzen Zeit dieses unser königliches Geleite aufzukündigen geruhen werden. Wenn aber ihnen dieses Geleite von uns, unseren Erben und den künftigen böhmischen Königen jederzeit, wenn wir dieselben nicht weiter in unserem Lande dulden wollten, bei Zeiten aufgekündigt werden sollte und ihnen das ein Jahr vorher kund gemacht werden würde, so werden alle diese Juden beiderlei Geschlechtes, soviel ihrer zu dieser Zeit in Prag oder an andern Orten in unserem böhmischen König־■ reich wo immer sein sollten, verbunden und verpflichtet sein, nach Ablauf dieses einen' ununterbrochen laufenden Jahres sofort ohne Weiteres und ohne irgendwelche weitere Verzögerungen, Schwierigkeiten und Widersprüche mit all ihrer Habe aus diesem unserem böhmischen Königreiche sich zu entfernen, auszuziehen und fortzugehen. Wenn irgend einer über diese auf erlegte Zeit dieses einen Jahres weiter in Prag oder in unseren! oft erwähnten böhmischen Königreiche aufgefunden oder nngetroffen werden sollte, so soll ein jeglicher solcher Jude uns, unsern Erben den künftigen böhmischen Königen, mit Leib und sämmtlicher Habe ohne alle Gnade verfallen sein. Und so wie uns auch in früheren Zeiten die Prager Juden jedes Jahr in unsere Kammer Zahlungen von dreihundert Schock böhmische Groschen geleistet haben und da jetzt die Anzahl dieser Juden viel grösser ist als früher, so wollen wir, dass uns diese Juden, die jetzigen sowie die künftigen, solange sie in Prag und in diesen! Königreiche sein würden, fünfhundert Schock böhmische Groschen ohne Widerrede in unsere Kammer in zwei Raten zu zweieinhalb hundert Schock leisten sollen. Deshalb tragen wir allen Bewohnern und Unterthanen sämmtlicher Stände unseres Königreiches Böhmen

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