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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 7 · p. Seite 330

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 7
Article
Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
Date
1894-01-01
Page
Seite 330 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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330 Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges. .Am 20. Juli 1749 verantwortet «ich bei demselben der durch die Plünderung arg־ mitgenommene David Eies, Enkel des Landrabbiners Mendel Eanto, wegen einer, dem Nikolsburger Juden Bernhard Goldschmied nicht eingehaltenen Zahlungsverpflichtung, die er auf dem jüdischen Landtage zu* Butschowitz (11. Eiul 5508 — 14. September 1748) übernommen hatte, in folgender Weise: ״Bei der schweren badrängten Zeit und den grossen Anlagen, zu ■־welchen er beitragen musste, sei es ihm unmöglich, ein solches Quantum auf einmal zu erlegen. Er habe mit seinem Gläubiger um viele tausend Gulden gehandelt und ihm allezeit ehrlich bezahlt selbst ׳•־״in Kriegszeiten, wo er durch die Plünderung in miserablen Stand gestürzt worden ist, über das habe er ihm den Credit auf einmal entzogen, so hofft er, dass man ihn nicht ver״ derben und Terminzahlungen annehmen werde, wie er es mit den vielen Schulden thue, die er unter den Leuten habe ״Die vielen, gegen diesen und andere Geschäftsleute ein gelaufenen Klagen der Gläubiger des In- und Auslandes gewähren uns״ einen Einblick in die düster 11 Zustände des damaligen Handels, dem durch die Entziehung des Credifs die Lebensader durch״ schnitten wurde. Dazu kamen noch die vielen, unerträglichen Beschränkungen, denen besonders die Juden nach Beendigung des für sie so unheilvollen Krieges unterworfen, waren1). Der schrecklichste Fluch aber, den dieser ihnen hinterlassen hat, war jene entsetzliche Familienverordnung, laut welcher in Mähren, wo diese am strengsten gehandhabt wurde, blos 5400 Familien existiren durften, von denen 10G auf Kremsier entfielen. Waren diese, gewöhnlich auf die Erstge״ borenen übertragenen Familiennummern besetzt, so musste der Heirathsbewerber warten, bis ein ״Familiant“ starb, und selbst dann erhielt er nur nach erbrachtem Nachweise über sein mindestens 250 fl. betragendes Vermögen, über die entrichteten Taxen und über die im Religionsbuche Bne Zion bestandene, mitunter ^schwere Prüfung die langersehnte Bewilligung. Die ohne diese, bloss nach mosaischem Gesetze geheim geschlossenen Ehen galten bei den Behörden für Concubinate. Solche Familienväter, deren Kinder bloss nach dem Namen der Mutter eingetragen werden durften, nannte man Emigranten, welche den grössten Chicanen ausgesetzt waren. 1) Das Fleisch, Licht und Brot für Sabbath unterlag der Be» Steuerung, welche gewissenlose, gewinnsüchtige Pächter ausbeuteten. Von der Ethrogim-Steuer war die hiesige Gemeinde durch ein besonderes• Privilegium der Kaiserin Maria. Theresia» befreit.

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