Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 329 (sequence 7)
- Language
- German
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329 Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges. tcilien von denen jud. mähr. Toleranzgeldern pt\ 4000 11 verfallen. Es wurde daher derselbe erinnert alles Eleisses darob zu sein, damit dieselbe quartalien sogleich diesen Monat zu Händen des königi. Taxamtos baar abgeführt werden“. Friedrich Graf von Harrach. ßud. Graf von Korschanczki. J. Friedrich von Eger. ~ Eskeles schickte eine Copie dieser Mahnung■, an die hiesige Gemeinde, die vermutklick den auf sie kommenden Beitrag noch schuldig war, welche aber so leistungs- oder so contributionsunfähig geworden war, dass von Brünn aus der Auftrag zur Exution ihres Vermögens an die fürstliche Hofkanzlei kam 1). Zum Steuerdrücke und dem geschäftlichen Niedergange gesellte sich noch der Krämerneid der engherzigen Kaufleute, welche aus Missgunst gegen ihre Goncurrenten ein Gesuch an den Fürsten richteten, dass er den Juden, ,,durch welche sie in ihrer Nahrung einen unaussprechlichen Schaden leiden und hei diesen st) beklommenen Zeiten und übermässigen Landes״ Umlagen in die äusserste Noth und Armuth versinken müssen44, den Handel mit inländischen Tüchern bei Strafe von 3 11. und Wegnahme der Tücher nachdrücklich verbieten *möge. Der Fürst willfahrte am 3. August 1747 ihrem widerholten Ansuchen, unbekümmert darum, woher die armen Juden die unerschwinglichen Steuern nehmen sollten. Wenn aber schon die christlichen Kaufleute über die beklommenen Zeiten und die ausserordentlichen Landesumlagen klagten, wie mussten erst die armen Handelsjuden, deren Erwerb auf Schritt und Tritt geschmälert, deren Einkommen im Grossen und Kleinen verkürzt wurde, unter den schweren Lasten leiden, welche dieser unheilvolle Krieg ihnen aufbürdete. Kein Wunder, dass die Gemeinde ganz verarmte, und die angesehensten Kaufleute in Zahlungsstockung geriethen. Am 19. Juli 1748 verweist das fürstliche Gericht, die durch den Bevollmächtigten ׳־ des Iesaia Low Berliner aus Breslau gegen den hiesigen Juden Herschel Neustadtei, welcher bei der Plünderung 1742 sein Kind und Vermögen verlor, eingebrachte Klage, ״weil dieser zwei Wechsel nicht eingelöst hat, daher so lange mit Personalarrest zu belegen sei, bis derselbe sowohl Capital als kommende Interessen mit allen verursachten Gerichtskosten contentirt haben wird, an das jüdische Gericht, damit es hierüber salva provocatione spreche.14 9 Infolge einer Klage des.,Grafen Salm.