Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 328 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829654-2829662-2878359--25664-2878412- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
328 Die .Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges. schwere Kriegsgewölk, kaum klärte sich der politische Kimmei Oesterreichs nach der JSTordseite hin, so fand man bald wieder Gelegenheit, ihnen erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, um sie in beständiger Spannung und immerwährender Aufregung zu erhalten, Ihre Hoffnung auf bessere Tage und ihre Freude über den Frieden war daher trotz der ihnen vor Kurzem erst gewährleisteten Sicherheit nicht von langer Dauer. Mag der Zwang der Verhältnisse oder die Macht der Erziehung die Kaiserin zum Widerrufe der Ausweisung oder besser zu ihrer Auf- Schiebung veranlasst haben, — wie ungern sie das Duldungsdecret lierausgab, beweist die Clausel ״bis aut weitere Ordre“, durch welche sie sich das Recht der Kündigung vorbehielt, von dem sie auch bald den weitesten Gebrauch machte. Schon im August 1746 wurden die Behörden Mährens aufgefordert, einen Modus anzugeben, wie die gesammte Judensehaft des Markgrafenthums in sechs Jahren ausgewiesen werden könnte 1). Was in sechs Monaten-nicht gelang, konnte vielleicht in eben so vielen Jahren erreicht werden. Allein die Obersten der königlichen Landesstellen waren von der Unentbehrlichkeit der Juden za sehr überzeugt, als dass sie zu einem solchen, die Gesammtinteressen schädigenden Schritte hätten rathen oder gar die Hand bieten sollen. Die Regierung nahm daher von demselben Umgang, traf aber alle erdenklichen Verfügungen, durch welche den Juden das Bleiben im Lande und die redliche Ernährung erschwert, der Aufenthalt und Unterhalt verbittert und der Wanderstab in die Hand gedrückt wurde. Als bluteten sie noch zu wenig an den Wunden, welche ihnen der Krieg geschlagen, sollten sie noch die Nach- ״wehen desselben empfinden Abgesehen von allerlei Anleihen und Zuschlägen, wurden ihnen noch unter verschiedenen Titeln ausserordentliche Abgaben (im Jahre 1749 allein 8700011.) auferlegt. Obwohl ihr trostloser Zustand allbekannt war, wurde das rückständige Schutzgeld für den fragwürdigen Schutz mit rücksichtsloser Strenge und Pünktlichkeit eingetrieben. Der Landrabbiner B. G. Eskeies, welcher für dasselbe aufzukommen hatte, erhielt im Juni 1746 von der kaiserl. und königl. in Germanien, Hungarn und Bohemien Majestät, unserer allergnädigsten Frauen, folgendes Decret zugestellt: ״Zu end dieses laufenden Monats Juni seien zwei Quar- נ) Kaufmann, a. a. 0. S. 292.