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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 7 · p. Seite 324

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 7
Article
Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
Date
1894-01-01
Page
Seite 324 (sequence 2)
Language
German
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324 Die Folgen des österreichischen Erbfölgekrieges. worden seien, und dass die bei einer Notablenversammluiig in Augsburg (4. Januar 1745) angeregte d iplomatisehe 1 ntervention aller Generalstaaten eine Sinnesänderung der willensstarken Kaiserin nicht habe bewirken können. Mit bangen! Gefühle ahnten die Juden Mährens das ihnen bevorstehende Elend, verkauften die entwertheten Häuser um geringen Preis und bereiteten sich zur Auswanderung nach dem benachbarten Ungarn vor. In ihrer verzweiflungsvollen Lage wandten sich die Juden Holle schau’s an den ehemaligen Kremsierer Rabbiner R. Berusch Eskeles mit der Bitte, ihnen in der Noth schleunigst Hilfe zu leisten, da sie von den christlichen Gläubigern, mit Rücksicht auf die beschlossene Vertreibung, nach welcher alle Judenhäuser ihnen, wie sie glaubten, ohnehin unentgeltlich zufallen würden, zur Barzahlung gedrängt werden 1). Bei aller Resignation jedoch, mit der die Juden in ihr hartes Geschick sich fügten, weil bei der unbeugsamen Regentin ein Widerruf des von ihr gefassten festen Entschlusses kaum zu erwarten war, boten sie dennoch alle Mittel auf, um Beweise ihrer Unschuld zu erbringen. Es scheint, dass alle Gemeinden Mährens zu diesem Zwecke von hier aus eine gemeinschaftliche Action unteromnmen hätten, wie dies aus folgenden, im Gemeindearchiv aufbewahrten Loyalitäts-Zeugnissen hervorgeht, welche zugleich bekunden, dass die besseren Classen der Gesellschaft die Verfolgung der unschuldigen Juden missbilligten: 1. ״Wir Primator Burger Meister und Rath der hochfürstl. öttingschen Stadt Kojethein in Markgrafthum Mähren uhrkünden und bekennen hiermit, dass die bei der allhiesigen Stadtgemeinde sowohl in Friedensals Kriegeszeiteil in der Juden Gemeinde befindliche Juden allhier sich allezeit bis anhero ehrlich, treu und redlich aufgeftihret und verhalten. Dass dem also undt nicht anderst sei. Der Wahrheit zu Steuer mit unser und Gemein-Stadt hieraus gedruckten Insigill Attestiren. Actum Stadt, Kojethein den 13. Jannuar 1745. Primator Bürgermeister 11. Rath alda.a 2. ״Wir Bürgermeister und Rath der hochgräflichen rottalisehen Stadt Holle sch au. Tliuen mit dieser ohhandenen Eidespflicht in Kraft dieses öfteren Berichtes vor Jeder Männiglich in Sonderheit aber, wo es die Uothdurft erfordern dürfte Bezeugen und Attestiren, dass die allhiesige, unterthänige Judengemein ins gesamht 1) Kaufmann in בית אוצר הספרות, ed. Gräber II, 115 f.

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