Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 7 · p. Seite 323

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 7
Article
Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
Date
1894-01-01
Page
Seite 323 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829654-2829662-2878359--25659-2878407
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Dolgen des österreichischen Erbfolgekrieges. .32.3 Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers. Von (Schluss.) Rabb. Dr. Adolf Frankl-Grün. Diese harteMassregel1) wirkte um so beängstigender auf das Gemiith der von ihr Betroffenen, als man Kunde erhielt, dass am 31. März desselben Jahres 20 630 Seelen aus Prag ausgewiesen Klageliedes יבכיון מר von Joel h. Isaak lia-Levi, die ein Lehrer an der jüdischen Elementar-Schule in Köln für ihn angefertigt haben will (S. 310). ein nahezu wörtliches dreistes Plagiat der Otten soser’schen Uebertragung in den Kinnoth, ed. Fürth, 1811, 8, S. 120b. ff. 6) Geschichte der Jaden in Köln n. Umgebung I, 65. Seine An- Setzung ״Montag, 1. Februar 1197u ist ganz unmöglich, da 1197 der 7. Adar weder der 1. Febr. noch ein Montag war. Er hat ohne Zweifel ebenfalls Graetz folgen 11. 1. Febr. (lies: % Febr.) 1194 schreiben wollen. Dass, wie Brise 11 meint und Aronius nachschreibt, das in der vorigen Anm. erwähnte Ued יבכיון מר sich auf das Martyrium von Neuss beziehe, geht aus dem Inhalt desselben mit keinem Wort hervor. Unter בת קולוכיא ist selbstverständlich nicht eine Tochtergemeinde Kölns, sondern (vgl. בת ציון ,בת ירושלים ,בת בבל u. dgl.) Köln selber zu verstehen. Das Richtige war schon aus Ottensoser und Weyden zu lernen. 7) Reg. 322, woselbst nach einem ebenso radicalen wie unannehmbarem Vorschläge des Herrn Stern nur das Jahresdatum תתקבל beibehalten ist, sämmtliche Tagesangaben aber einfach gestrichen und Adar I in Adar, sowie Adar II in Nissan verwandelt sind. ג) Dass im Ausweisungsedict die Unthat nicht mit dem Verdachte des Verraths gerechtfertigt wird, kann als triftigste Widerlegung der Behauptung Schlosser’s gelten. Ueberhaupt tauchte diese Beschuldigung erst 1756 auf, als der preussiseke General Mann stein einen Brief bei einem getauften Spion fand, was die Kaiserin veranlasste, den mährischen Landrabbiner aufzufordern, über alle Verräther den Bann zn verhängen. Nach einem Bericht des dänischen Gesandten am Wiener Hofe wurden bloss drei Juden in Prag auf christliche Zeugnisse hin der Unterstützung des Feindes bezichtigt, aber nicht überführt. (Kaufmann, a. a. 0., S. 283—306.) Der Geleitschein, den die Metzer Juden ihrem neugewählten Rabbiner Eibenscbiitz heim französischen Commandanten erwirkten (Grätz, 10, Note 7), hängt mit jenem grausamen Erlasse weder chronologisch noch sachlich zusammen. Nur persönliche Gegner haben ans niedrigen Motiven seine Abreise unter dem Schutze des Feindes der Regierung denuncirt, welche sein Vermögen confiscirte, bis seine Unschuld an den Tag kam. (Jaaroth De wasch, S. 45. Einleit, zu Plethi.) 21*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.