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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 7 · p. Seite 321

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 7
Article
Das zweite Martyrium von Neuss
Date
1894-01-01
Page
Seite 321 (sequence 4)
Language
German
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Das zweite Martyrium von Neuss, 321 •flochten. Eine andere fromme Jüdin mit ihren drei Töchtern schleppte man gewaltsam zur Taufe. 'Den am Leben gebliebenen Juden der Stadt, darunter dem Berichterstatter über das Ereiguiss, B. Ephraim aus Bonn, legte der Erzbischof ein Strafgeht von 150 Q Mark auf. Für schweres Geld Hess er sich schliesslich die Erlaubniss abkaufen, dass die Erschlagenen begraben wurden.. Sie fanden nach etwa sechs Wochen in Xanten2) neben den Märtyrern des ersten Kreuzznges die ewige Buhe. Schon einige Tage früher durfte die gewaltsam getaufte Frau zum Judenthum zurückkehren. Wann fanden nun diee Neusser Ereignisse statt? Den Bericht darüber verdanken wir, wie bereits bemerkt, dem gelehrten B. Ephraim b. Jacob, der zur Zeit der TJnthat in־ Neuss ansässig und während" derselben nur zeitweise abwesend war3). Leider hat die überaus peinliche Sorgfalt, mit der er sogar die Wochen- und Monatstage im Nachtrag zu seinem Gedenkbuch, notirt hat, seinen Text nicht ganz vor Verletzung zu schützen vernioclit. Nach sämmtlichen unmittelbaren Textzeugen, von den er der älteste älter als 13254) ist, hätte die That des Wahnsinnigen am Montag, 7. Adar I, die Ergreifung seiner Mutter am Sonnabend, den 12. Adar I, die Rückkehr der gewaltsam getauften Frau vor Purim, also vor dem 14. Adar II und die Bestattung der Leichen in der Nacht zum 17. Adar II 4947 stattgefunden. Hier muss zuvörderst in der Jahreszahl ein Schreibfehler stecken, denn 4947 war ein Gemeinjahr von 354 Tagen und hatte nur einen Adar. Dazu kommt, dass weder der 7. Adar je ein Montag, noch der 12. Adar je ein Sabbath sein kann. Wie beseitigt man den Fehler? Einen deutlichen Fingerzeig zur Lösung des chronologischen Wirrsals bietet die bisher nicht beachtete, aber sehr glaubwürdig bezeugte5) LA. des ältesten Codex 0, der für die an der Mutter verübte Gewalttat Sonnabend den elften Adar als Datum nennt, in Verbindung mit dem mittelbaren Textzougniss des äusserst zuverlässigen Geschichtsschreibers 9 Und nicht 120, wie Aronius a. a. 0. hat. 2) So (ונטא oder זאנטא, bez. ואנטל) ist auch bei Joseph ha-Cohen, Dibre ha-Jamim (eck Lemberg), S. 24b. und Eraek ha-Bacha (ed. Letteris), S. 48 zu lesen. Damit ist auch Note 162 in Wieners Emelc ha-Bacha erledigt. 3) Letzter Nachtrag za seinem Gedenkbuch, S.-73 f. 9 Ygl. Quellen II, S. VIII. 5) Von meinem verehrten Freunde, Herrn Halberstarn, der den Codex benutzt hat, in einem Schreiben an mich vom 19. Sept. 1892. Monatsschrift. 38. Jahrgang. ' 21

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