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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 7 · p. Seite 322

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 7
Article
Das zweite Martyrium von Neuss
Date
1894-01-01
Page
Seite 322 (sequence 5)
Language
German
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322 Das zweite Martyrium von Neuss. E. Joseph ha-Cohen, der in seinen beiden historischen Schriften 1) den Bericht E. Ephraims — selbst bis auf einzelne stilistische Wendlingen —benutzt und dabei nicht nur für dasselbe Ereigniss das gleiche Tages- und Monatsdatuin (Sonnabend, li. Adar) angeführt, sondern auch die ganze Erzählung in das Jahr 4957 gesetzt hat Bas soeben genannte Jahr war aber wirklich ein Schaltjahr von 0 85 Tagen, in welchem zugleich der 11. Adar ein Sabbath war. Daraus ergiebt sich von selbst die sein־ leichte Emendation, dass das fünf Tage früher fallende Ereigniss Montag, den sechsten Adar I (1׳ für '1) stattgefunden haben muss. Der Wahnsinnige von Neuss beging demnach seine unselige That am Montag, den 27. Januar 1197. An demselben Tage fielen die sechs-) von E. Ephraim aufgezählten Märtyrer, die erst am 17. Adar 11 9. März begraben werden durften. Nach diesem Ergehniss sind die Angaben bei Zunz* * 3). Graetz4), Wey den5), BrischA) und Aronius") zu berichtigen. 1) In Dibrc ha-Jam im, S. 24 h. schreibt er: גם בשנת ד׳ אלפים תתרןנ״ז . . ♦ . ובעשתי עשר יום לחודש ביום חשבת und im Emek ha-Bacha, S. 47: ויהי בשנת תתקכ״ו וד׳ אלפים; . . . ויהי ביום חשבת בי״א יום לחודש. , 2) Mir scheint Gross (Meh. XXXIV., S. 310 f.) im Recht zu sein, wenn er meint, dass der unter ihnen aufgezählte R. Sanmel b. Natronai nicht mit dem gleichnamigen (als■ רשב״ט) bekannten Schwiegersohn des R. Elieser b. Nathan identificirt werden dürfe. 3) SP., S. 26, Monatstage, S. 5. Da er, wie aus seinen Worten, hervorgeht, die LA 4 Tage (statt 5 Tage nach dem 7. Adar I) befiirwortet, so hat er keineswegs, Avie Graetz meint, ״alle diese kalendarischeu Schwierigkeiten übersehen“. 4) VI, 272. Die Behauptung, dass "1197 תתקכ״ן bei Joseph ha- Cohen unrichtig sei, weil die angegebenen Tage allzusehr von der Jahresform differiren,“ ist nach den Auseinandersetzungen im Text unhaltbar. Dasselbe gilt von der Aufstellung, dass ״R. Ephraim in seinen Erzählungen ganz sichtlich eine chronologische Reihe befolge“'. Das gerade Gegentlieil ist in den Nachträgen, von denen hier allein die Rede ist, der Fall. Es folgen das. (v. .Qu. II, 66 an) auf einander: dio Ereignisse von Blois 1171, Boppard 1179 (vergl. S. 319 Anm. 1), England 1190, Köln 1171, Fall Jerusalems 1187—1192, Neuss 1187 (wenigstens nach der Vorlage), Oesterreich im Tammus 1196 und Speyer und Boppard vorher im Adar 1196 (nach der Vorlage). Dazu kommt, dass die Vorschläge תתלרד für fתתל מ und ח׳ für ז׳, sowie ייג für י״ב zu lesen die gesammte Textüberlieferung gegen sich haben. Uebrigens hat er, ohne Zweifel von M'. Komik (wos., 8. 108, bei 1194 statt 182 zu lesen ist: 149) irre geführt, den 8. Ader I mit dem 1. Febr. 1194 identificirt, während er in Wahrheit dem 2. Februar entspricht. Vgl. meine Berichtigungen zu den Korniek’schen Tabellen in meinem Jahrb. für 1894, S. 57. — ß) Gesch. der Juden in Köln a. Rh., S. 116. Er ist offenbar ohne eigenes Urtheil Graetz gefolgt. Beiläufig ist die Debersetzung des

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