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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 6 · p. Seite 278

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 6
Article
Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
Date
1894-01-01
Page
Seite 278 (sequence 7)
Language
German
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278 Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges. Wo blieb aber in jener kritischen Zeit der theuer erkaufte fürstliche Schutz? Warum bewachte nicht der Haupt־־ mann besser seine Schützlinge, wozu er laut den Privilegien verpflichtet gewesen wäre? Wie über eine vollbrachte Grossthat liess er sich eine Urkunde darüber ausstellen, dass er am 26. Juli 1742 den Brüdern David und Isaak Riess die ihnen geraubten Silbergegenstände, zwei silberne Aufsätze vom Zehn gebot, einen silbernen Beschlag von einem Buche u. s w., welche ein Geselle des fürstlichen Hofschmiedes dort erlegte, zurück erstattet habe. Dasselbe Loos in etwas schwächerem Masse traf auch die Gemeinden Göding, Rausnitz und Boskowitz. Am 25. April 1742(7.Pessaehtag) aber fielen die Kaiserlichen in Nikolsburg ein und plünderten das Judenviertel, vermuthlieh auf Befehl des in seinem Stolze verletzten Commandajiten in Brünn, welcher neuerdings 50000fi. als Lösegeld für die wegen Yerrätherei eigentlich verdiente Ausweisung von den Juden forderte. Diesmal behauptete er sein Recht und schien der Zu־ Stimmung der Kaiserin sicher zu sein. Die Landesältesteu, welche bereits die bittere Erfahrung gemacht hatten, dass alle Fürsprache das von ihnen verlangte Geld nicht aufwiegt, unternahmen keine weiteren Schritte, sondern vertheilten dieses Strafgeld auf die Gemeinden je nach ihren Vermögensverhältnissen, wovon auf Kremsier ein Beitrag von 2053 fl. entfiel. Wie schwer den hiesigen Juden diese Zahlung ankam, geht aus einer Urkunde, d. d. 23. Mai 1742, hervor, laut welcher sie ״zur Deckung der von unserer allergnädigsten Königin und Landesfürstin Frau Frau auferlegte Summe pr. 2053“ vom königl. Salzversilberer treuherzig 450 fl. in guter, gangbarer Münze gegen landesrechtliche 6 Prozente auf ein Pfand von 437 Loth Silber ausgeliehen, mit der Verpflichtung, dass die unterfertigten neun Vorstandsmitglieder alle für Einen und Einer für Alle dafür haften, diese Schuld in einem halben Jahre zu zahlen. Noch im seihen Jahre am 25. August 1742, nahmen die Judenrichter unter Haftung des gesammten Vermögens, ״alldieweileil von Ihrer k. k. Majestät, unserer allergnädigsten Königin, der kamen, und was denn das grosse Wunder war, — als welches man gewiss die Ankunft der Generäle am grossen Sabbath bezeichnete, — von dem das Todtenregister, S. 277, spricht. Niemand konnte die Abbreviatur אברהם נטטה am marmornen Waschbecken in der TempelVorhalle, welches Abr. Goitein, der zweite Vorsteher um diese Zeit, gespendet bat. entziffern.

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