Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 6 · p. Seite 279

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 6
Article
Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges für die Juden Kremsiers
Date
1894-01-01
Page
Seite 279 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829654-2829661-2878294--25605-2878341
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Folgen des österreichischen Erbfolgekrieges. 279 ganzen Judenschaft im Markgrafthum Mähren ein gewisses Geldesquantum zu erlegen anbefohlen wurde,tc vom gnädigen Fürsten zu diesem vorgefallenen, höchsten Bedürfnisse in der schwer bedrängten Zeit ein Darlehen p1\ 1000 fl. auf. Die hiesigen, erst kurz vorher ausgesogenen Juden bekündeten durch diese äusserste Anspannung aller Kräfte zur Beschaffung der nöthigen Geldmittel ihre grosse Opferwilligkeit für das Gesammtwohl1). Nachdem das an allen Orten mühsam zusammengetragene Bussgeld beim Befehlshaber in Brünn erlegt worden war, liess dieser mildere Weisungen an die Behörden zu Gunsten der Juden ergehen, an denen das drohende Gewitter diesmal ohne verheerende Wirkung vorüberzog. Ihr Geld war jenes, in eine vergoldete Spitze auslaufende Metall, welches schon oft den in der Höhe angesammelten Zündstoff von ihren Häusern ab״ leitete, und welches auch jetzt seine sühnende, von allen Fehlern reinigende Gewalt von Neuem bewies. Indessen ganz verschont von Beunruhigungen und vorübergehenden Plünderungen durch die Streifziigler blieben die Juden auch während der übrigen Kriegsjahre nicht. Je nachdem der Krieg eine glück״ liehe oder unglückliche Wendung nahm, liess der Feldherr abwechselnd, bald den Uebermuth, bald den Unmuth an ihnen aus. Doch waren sie in diesem und im kommenden Jahre keinen besonderen Behelligungen ausgesetzt und konnten wenigstens eine kurze Zeit frei aufathmen, denn sie hatten die Gewogenheit hochgestellter Personen erworben oder theuer erkauft. Im Frühjahr 1743 soll die Kaiserin anlässlich ihrer Krönung in Prag manche heilsame Verbesserung für die Lage der Juden gestattet haben, welche sie früher hart vorfolgte, weil, so berichtet Schlosser (Geschichte des 18. und 19. Jahrh., II., S. 78) ohne jede thatsächliche Begründung, sie sich der fremden Herrschafft angeschlossen hätten. ״Es bedurfte der holländischen und englischen Ver- Wendung, (erst 1745) bis sie das harte Gesetz der Yerbannung der Judenschaft zurücknahm2).u Doch erwachte ihr eilige- *) Am 18. Oct. 1748 präsentirte Graf Salm der Gemeinde folgende königl. Kreisamtsverordnung: Sofern die Kremsierer Judenschaft das noch ausständige und abzuführen kommende Doni gratuiti nicht abstossen, soll der Hanptmann den Judenrichter sammt den Aeltesten und Geschworenen alsogleich in Arrest ziehen, bei sonst entstehender grosser Verantwortung. 2) Vgl. Kaufmann iu der Graetz- Jubels ehrift, p. 279 ff.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.