Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zur Geschichte der Targumim nach talmudischen Quellen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829654-2829661-2878291--25563-2878304- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
242 Zur Geschichte der Targummi nach fcaltnudisehen Quellen. Zeit in Anspruch genommen uncl dadurch die Belehrung in Frage gestellt, so würde ja der von RSbG gebilligte (Abschnitt II) Ersatz der schriftlichen Targumim durch mündlichen Vortrag keinen Wandel geschaffen haben, da auch ferner der letztere, sofern er den gleichen Umfang wie bisher beibehielt, eine Gefahr für die Rechtsbelehrung gebildet hätte. In diesem Falle hätte auch kein genügender Anlass dazu Vorgelegen, die gesammten targumistischen Schriftwerke zu verbannen. Es hätte vielmehr ein viel einfacheres Mittel genügt, um בטול בה״מ zu verhindern; man hätte nur das zu absölvirende Pensum auf Original und Targum zu vertheilen brauchen, wie man es später that, indem man die einundzwanzig Verse (Megilla 23 a) zur Hälfte auf die Uebersetzung verreclinete (das. 23b.). A\1s denselben Gründen wird auch die etwaige Annahme, dass vor RSbG die Vortragsweise in versweiser Wiede!״ gäbe des Textes, welche aus einer Targumrolle zur Vorlesung gelangte, erfolgt sei, und dass RSbG — entgegen der oben (Abschnitt II) gegebenen Darstellung — um Zeit zu gewinnen jegliche Uebersetzung cassirt habe, hinfällig. Denn eine so harte Massregel wie die Unterdrückung jedes Targums war, wie erwähnt, zu diesem Zwecke gar nicht erforderlich, da man, um Zeit für halachische Vorträge zu gewinnen nur den Text auf die Hälfte hätte zu reduciren brauchen und dann die Uebersetzung desselben hätte beibehalten können. Die Verwendung des Targums in der reinen Form einer bloss wärtliehen Uebertragung von vorgelesenen Texten kann unmöglich die ursprüngliche, von RSbG bekämpfte Einrichtung gewesen sein, weil sonst das Odium einer Störung der Belehrung immer den Text, nie das Targum hätte treffen müssen. Offenbar war vielmehr der Targum-Vortrag vor RSbG ganz anders geartet. Nicht als Uebersetzung der Schrift, zur blossen Verdolmetschung des Textes ist das Targum ver״ wendet worden, es war vielmehr selbst Zweck und nicht Mittel, Das Pentateuch-Targum kommt dabei überhaupt nicht in Frage, da hier eine wortgetreue Uebertragung auch später noch beibehalten wurde und an sich einen festbegrenzten Umfang nicht überschritt, während eine erklärende Uebersetzung zwar auf das Gebiet der Halacha hätte übergreifen müssen, dabei aber, weil sie zur Belehrung diente, ebenso wenig hätte ver״ pönt sein können. Nur das Propheten-Targum konnte miss״ bräuohlich benutzt werden, sobald es in der geschilderten Art verwendet wurde.