Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Zur Geschichte der Targumim nach talmudischen Quellen
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 210 (sequence 8)
- Language
- German
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210 Zur Geschichte der Targumim nach talmudischen Quellen. Gelehrten zu finden waren, bei denen die Gefahr (דאמלי האי קודש), welche (nach Sabbat 14a) die טומאת^־הידים verursacht hat, nicht vorlag. Die in der Mischna (Jadajim 4, 5) ent» haltene Satzung, dass kein Targum die Hände unrein mache, kann allerdings nur im Sinne des RSbG gelten; solange aber die targumischen Schriftwerke in ständigem Gebrauche waren, haben sie gewiss die Bevorzugung genossen, als Heilige Schriften auch in Hinsicht der טומאת ידים angesehen zu werden. Nach dem jeru salemischen Talmud hat also RSbG alle griechisch abgefassten Uebersetz ungen, auch die zu den Propheten und Ketubim, unangetastet gelassen, und der baby- Ionische Talmud ist hierin nur deshalb anderer Ansicht, weil er keine Eenntniss von dem Werke des Akylas hat. Zwischen beiden Talmuden herrscht demnach XJeberein- Stimmung darin, dass die Tendenz des Vorgehens des RSbG sich gegen die aramäischen Targumim in erster Reihe gerichtet habe. Damit ist die von Berliner (a. a. 0., S. 92) dem Jeruschalmi entnommene Motivirung widerlegt: ,,בדקו ומצאו שאין התורה יכולה להחרגם כל צורכת אלא יונית man hat untersucht und gefunden, dass die Schrift nur in die griechische Sprache ausreichend übersetzt werden könne“. Der Begriff ״Torah“ muss hier im engeren Sinne, als nur auf den Pentateuch bezüglich, aufgefasst werden, da nur bei der TIebertragung des Gesetzbuches auf eine peinlich genaue Wiedergabe des Textes Werth zu legen ist (Raschi zu Megilla 21B oben); bei anderen Schriften, wie bei den Propheten, brauchte diese Sorgfalt nicht in gleichem Maasse angewandt zu werden (das.). Das aramäische Propheten-Targum konnte daher auch, wenn es nicht ausreichend den Sinn wiedergab, anstandslos erhalten werden. Mit dem Grunde einer ungenügenden Wiedergabe ist mithin das Vorgehen des RSbG, soweit andere als Pentateuch-Uebersetz ungen in Be־ tracht kommen, nicht zu rechtfertigen. Wie sich weiter ergeben wird (Abschnitt III), ist nun gerade das Propheten- Targum dasjenige, welches von RSbG bekämpft wird. Die aramäischen Targumim werden vom Talmud (Sabbath 115a) bezeichnet als ניתנו לקרות כהן(פרש״י מותר לקרות״ ככתבי הקודש הכתובים בכל לשון במם׳ מבלה ואין בין ספרים לתו״מ אלא שהספרים נכתבים בכל לשון). Schriften, in denen es gestattet ist vorzulesen.“ Nur von RSbG heisst es (das.), dass er gelehrt habe לא ניתנו לקרות בהן (פרש״י רשב״ג פליג עלה ואמר אף ספרים לא התירו שיכתבו אלא יונית), nur aus griechisehen Uebersetzungen sei eine Vorlesung erlaubt. Der Aus-