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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1894-01-01 · Heft 5 · p. Seite 206

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 5
Article
Zur Geschichte der Targumim nach talmudischen Quellen
Date
1894-01-01
Page
Seite 206 (sequence 4)
Language
German
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206 Zur Geschichte der Targumim nach talmudischen Quellec. werden müsse. In den Worten der Mischna ואע״פ שכתובים ככל לשון טעונץ גניזה , die der Jeruschalmi von Hause aus auf defecte Exemplare bezieht, ist schon ausgesprochen, dass Targumwerke gerettet werden sollen. Die Mischna wird aber damit noch nicht verständlich, weil dieser Schutz sich ja von selbst versteht nach dem Grundsätze: ניתנו לקרות בהן דכולי עלמא לא פלינו המצילה. Ein weiterer Erklärungsversuch erfährt Zurückweisung (Satz 6) und endlich wird als Ergebniss festgestellt: Die Mischna lehrt nach der Ansicht des W Simeon b. Gamliel, welcher nur griechische Uebertragungen gestattet, dass trotzdem verbotene TJefeersetzungen, wie die aramäischen z. B., aus Gefahr zu retten sind. Demnach hat die Mischna folgenden Sinn: כל כתבי הקודש מצילין אותן מפני הדליקה בין שפורץ בהן בין שאין קורין בהן (אלו התרגומים) ואע׳יפ שכתובים בכל לשון (כמו התרגומים) מעונין גניזה ימחול כשבלס ומפני מה אין קורץ בהן (בתרגום ארמי) מפני בטול בית המדרש. ,,Alle Bücher der Heil. Schrift sollen aus Feuersgefahr gerettet werden, auch solche, aus denen wie (aus den aramäisehen Targumim) nicht gelesen werden darf; auch wenn eben diese Uebersetzungen in anderer Sprache geschrieben sind, müssen sie gerettet werden und bedürfen der Genisa (sobald die Exemplare unbrauchbar geworden sind). Weshalb darf darin (in den aramäischen Targumim) nicht gelesen werden? Wegen Störung der öffentlichen Belehrung.“ Der Einwaüd, dass die Mischna sich verständlicher durch folgende Fassung ausgedrückt hatte כל כתבי הקודש מצילין אותן מפני הדליקה אע״פ שכתובים בכל לשון. בין שקורץ בהן בין שאין קודין בהן טעונים גניזה wird dadurch beseitigt, dass in dieser Fassung eine fälsche Charakteristik gelegen hätte. Denn das entscheidende Merkmal für ] מצילי liegt nicht in der.sprachliehen Beschaffenheit und das für die גניזה nicht in קורי ן, da weder darüber ein Zweifel obwaltet, dass eine defecte Thorarolle, welche zum Lesen unbrauchbar ist, der גרוה bedürfe, noch darüber, dass die Sprache hinsichtlich des מצילין bedeutungslos ist ohne den Zusatz, dass solche Schriften zur Vorlesung ungeeignet sind. Deshalb ist die von der Mischna gewählte Fassung des Satzes unantastbar. Von einem Verbot, am Sabbat in den Ketubim zu lesen, ist also hier nicht die Rede! Dieses partielle Bibelverbot verdankt vielmehr nur einer missverständlichen Auffassung der vorliegenden Mischna seine Entstehung.

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