Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 4
- Article
- R. Eleasar ben R. Simeon al römischer Befehlshaber
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 154 (sequence 10)
- Language
- German
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154 R. Eleasar ben. R. Simeon als römischer Befehlshaber. לטירים hat•. Was ist das? Mussafia denkt an laterenses, Begleiter des Königs; Levy II, 490a hält dieses Wort für Xa׳upt£ oder latro, pl. latrones; letzteres Wort soll nach N. Brüll (Jahrbücher I, 179) ,,Trabant“ bedeuten! Fürst a. a. 0. verwirft Aruchs לטירים ganz und gar. In Wirklichkeit ist aber לטירים (mit der kleinen Aenderung in לוטירים) nichts anderes als die Nebenform von Bufili, nämlich Eutili, mit dem nämliehen Wechsel der Liquid ae. Aruch benutzte also eine Torläge, in der das fragliche Wort Eutili. hiess, während unsere Ausgaben das geläufigere Kufili auf bewahrt haben. Wieder ein schöner Beweis von der Genauigkeit und Zuverlässligkeit der jüdischen Quellen. ׳ Wir kehren nun zu Eleasar b. E. Simeon zurück. In der Hauptquelle (Pesikta 91b) heisst es über ihn: ר׳ אלעול ב״ר שמעון איתמני ארטל ליפרן קטול בני אנשא דהרו חייבין קטולין כו׳. Die aramäische Fassung des Berichtes lässt auf ein hohes Alter desselben schliessen, und wir müssen dieser Stelle mit G-raetz in dieser Monatsschrift 1884, p. 490f. vollen historischen Werth beimessen. Der Annahme jedoch, als hänge die Thätigkeit des E. Eleasar zusammen mit ,,der kriegerischen Bewegung in Palästina am Ausgange des zweiten Jahrhunderts“ (Graetz a. a. 0.), oder als hätte sich E. Eleasar dazu hergegeben, ,,die Börner zu unterstützen, die jüdischen Freibeuter zu überwachen und sie den römischen Behörden zur Todesstrafe zu überantworten“ (Graetz, Geschichte IV2 227), ich sage, der Annahme, als sei E. Eleasar eines solchen Yerraths fähig gewesen, muss ich entschieden widersprechen; in der beregten Stelle ist gar nicht von Juden, sondern im Allgemeinen von Menschen die Eede: קטול כד אנשא und weiter unten: לאו בני אנשא דחייבין קטול קטלתי; womit ich keinesfalls gesagt haben will, dass die Juden ganz verschont blieben, sondern nur soviel, dass der Anschlag nicht eben gegen sie gerichtet war. Dabei ist es freilich nicht ausgeschlossen, dass jüdische Kaufbolde und jüdische Mörder gleichfalls durch E. Eleasar zur Yerantwortung gezogen worden sind. Hierzu stimmt auch die Fassung des Babli "(Baba mezia 83 b): אתיוה לרבי אלצור ברבי שמעון וקא חפים ננבי, also nicht politische Verbrecher, sondern gemeines Diebsvolk. Ein Gleiches gilt auch von der sonst verstümmelten Stelle in j. Maaseroth III, 4. Die bitteren Yorwürfe, die E. Josua (oder E. Simeon) ben Korcha dem K. Eleasar ob dieses Vorgehens machte, sind hinlänglich begründet durch den Umstand selbst, dass ein Jude und noch dazu ein Gesetzeslehrer und eben der Sohn des Römer-