Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 38 (1893-1894)
- Issue
- Heft 4
- Article
- R. Eleasar ben R. Simeon al römischer Befehlshaber
- Date
- 1894-01-01
- Page
- Seite 153 (sequence 9)
- Language
- German
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R. Eleasar ben R. Simeon als römischer Befehlshaber. 153 lat; vgl. auch Targ. Ruth 1, 2 חפלין pfl 11171 und b. Baba mezia 49 b פחק רופילא. Nun besteht zwischen ר1פילין im Targum und ל1פירין der Pesikta nur der kleine Unterschied, dass die Liquidae ihren Platz wechseln, eine Erscheinung, die bei griechischen oder lateinischen Lehnwörtern im Talmud durchaus ncht zu den Seltenheiten gehört. Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass wir es in beiden Killen mit demselben Worte zu thun haben. Tn Numeri rabba rückt also der Rufulus (לופל), natürlich an der!Spitze seiner Mannschaft, auf die lärmenden Zecher los; in der Pesikta sind um den König mehrere Rufili versammelt, und sie sind es, deren sich der König in seiner heftigen Aufwallung bedient. Lieber das Wesen der Rufili belehrt uns eine Glosse des Eestus: Rufuli appellabantur tribuni militum a consule facti, non a populo; de quorum jure quod Rutilius Rufus legem tulerat, Rufuli (ac post Rutuli) sunt vocati. ,,Die eingeklammerten Wrorte sind ohne Sinn“, bemerkt Marquardt in seiner Staatsverwaltung II, 354 Anm. 7. Die Klammern rühren natürlich von Marquardt her und sind die beanstandeten Worte auch in der neuesten Festusausgabe (be״ sorgt von Thewrewk, Budapest 1889) unverändert abgedruckt. In der genannten Ausgabe ist aus einem alten Codex ferner ein Fragment beigedruckt, worin es u. A. heisst: cognomine Rutili a . . . (das Fragment bricht hier ab); also hatte die Vorlage, welche von Festus excerpirt wurde, auch die Begründung dessen enthalten, warum die Rufili später Rutili genannt wurden. Der Grund ist auch für uns noch leicht erkennbar: der römische Senator, der über die vom Consul, nicht vom Volke, eingesetzten Militairtribunen ein Gesetz einbrachte, hiess Rutilius Rufus; nach dem Cognomen hiessen nun jene Militairtribunen Rutili, nach dem Namen Rufuli (Di״ minutiv von Rufus). Demnach scheint uns Rutili neben Rufili vollkommen gesichert zu sein, und in der That figuriren beide Namen im grossen lateinischen Wörterbuche von Forcellini. Wir sind nun im Stande, eine merkwürdige Erscheinung zu erklären. Statt לופירין in der oben angeführten Stelle aus Pesikta 196b hat Jalkut 1, § 906 לוביחם, wohl verschrieben aus 151 § ,11 ,לובירים jedoch ל1כידין, wohl zu lesen ל1בירין. Diese Varianten, weit entfernt, die LA. ל1פירין zu verdächtigen, sind vielmehr nur geeignet, dieselbe noch sicherer zu stellen (Wechsel von פ und ב wie häufig). Umsomehr muss es auffallen, dass .Aruch s. v. לפזלים statt לופירין die LA.