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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1893-01-01 · Heft 3 · p. Seite 124

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
38 (1893-1894)
Issue
Heft 3
Article
Zur Geschichte der Ordination
Date
1893-01-01
Page
Seite 124 (sequence 3)
Language
German
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124 Zur Geschichte der Ordination. weshalb hörte die Handauflegung a־uf? Wenn Jehiida b. Baba die Schüler Aldba7s noch durch Handauflegung ordinirt hat7 so muss die Aenderung in die nachhadrianische Zeit gesetzt werden. TJnd in der That, als nach dem Bar Kochba-Kriege neu geordnete Zustände in Palästina begannen, wird jedenfalls auch die so überaus wichtige Angelegenheit der Ordination neu geordnet worden sein. Wir besitzen darüber noch eine ausdrückliehe Angabe in der Baraitha des Jerusalem!sehen Talmuds, deren Anfang (♦ . .• בראשונה) so eben citirfc wurde. Die Angabe lautet: חורו וחלקו כבוד לבית דווה, d. h. in der Zeit nach AMba (s. G-rätz, Gesch. der Juden IY 2, 4S7) wurde die Ordination dem Patriarchenhause, also wohl schon Simon b. Gamliel als Ehrenfunction übertragen; nur die Ordination durch den Patriarchen sollte gütig sein. Es ist nun höchst wahrscheinlich, dass bei dieser Gelegenheit auch die Form der Ordination verändert wurde, indem man an Stelle des Handauflegens die einfache Nominirung, die Weihe des Betreffenden unter Nennung seines Namens (סמכין ליה בשמא), einführte. Die Ursache dieser Aenderung lässt sich auch ohne Schwierigkeit vorstellen. Die Handauflegung hatte nur Sinn, solange der Lehrer den Schüler ordinirte, wie einst Moses den Josua. Sobald die Ordinirung Amtshandlung und ausschliessliche Befugniss der Patriarchen wurde, hatte das Auflegen der Hände die Bedeutung verloren, wurde also abgeschabt. Möglicherweise spielte aber bei dieser Aenderung auch ein anderes Moment hinein. Die Weihe der zu selbständiger Amtsverwaltung berufenen Jünger durch das Auflegen der Hände, die Uebertragung des Lehramtes durch diese Ceremonie war — jedenfalls aus dem zeitgenössischen Judenthum — in das Christ ent hum übergegangen. Die Apostel legten unter Gebete ihre Hände auf die von der Gemeinde in Jerusalem erwählten sieben Jünger (Acta Apost. 6, 6). Barnabas und Saulus (Paulus) werden in Antiochien von den dortigen Häuptern, der Christengemeinde zu ihrer Mission unter den Heiden durch Auflegen der Hände geweiht (ib. 13, 3). In den beiden Episteln an Timotheus ist dreimal (I, 4, 14; 5, 22; II, 1, 6) von der Auflegung der Hände als dem Acte der Weihe zum Yerkünden der Lehre und Träger der göttlichen Gnadengaben die Rede. Dm die Mitte des zweiten Jahrhunderts war also die Handauflegung längst eine christliche Institution geworden, und auch dieser Umstand wird dazu beigetragen haben, dass das palästinensische Judenthum die so zum Symbol einer ihm feindlich gegenüberstehenden Gemeinschaft gewordene alte Form der Ordination aufgab.

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