Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 577 (sequence 13)
- Language
- German
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Emancipations-Bestrebilligen in Breslau. 577 des Arztes zu überlassen, ob die Bestattung am zweiten oder dritten Tage oder noch später erfolgen solle; das alte Ceremoniell sollte dagegen erhalten bleiben, weil das von der neuen Beerdigungsgesellschaft eingeführte keine wesentliche Besserung bedeute. Dohm teilte in seinem diesbezüglichen Bericht an die Kammer noch mit, dass diejenigen Mitglieder der Gesellschaft der Brüder, die nicht ausdrücklich der Vereinigung beigetreten seien, dies nur aus Gründen der Bücksichtnahme unterlassen hätten, gleichfalls aber mit den Bestrebungen der übrigen einverstanden seien. Zu dieser Bücksichtnahme wurden sie durch den unbeugsamen Eifer gezwungen, mit dem noch immer die Vorsteher der Brüderschaft an ihren Ansichten selbst festhielten und ihre Mitglieder festzuhalten suchten. Vergebens bot Dohm alle Mittel auf, sie zu überzeugen; vergebens machte die Kammer darauf aufmerksam, dass selbst eine Änderung des Oeremoniells nicht religionswidrig sein könne, da z. B. die Gemeinden von Glogau und Zülz, die in grossem Rufe äusserer Frömmigkeit ständen, alle vor geschriebenen Gebrauche im Hause vornehmen Hessen, und nicht in der Leichen: halle. Das alles nützte nichts; in einer nochmals einberufenen Versammlung der Brüderschaft wurde beschlossen, nicht eher nachzugeben, bis durch ein allgemeines Landesgesetz die Streitfrage geregelt sei, man würde sonst bei allen Gemeinden als abtrünnig verschrieen werden und keine Eaniilienverbindungen mehr anknüpfen können. Unter den Unterzeichnern des Protokolls befand sich auch Philipp Lewin Siphri. Um diesem Widerstande der Frommen auch die wissenschaftliche Basis nicht fehlen zu lassen, reichte bald darauf Pappenheim seine schon angekündigte Schrift ,,Deduction seiner Apologie für die frühe Beerdigung der Juden“ der Kammer ein, fand jedoch damit eine noch ungünstigere Aufnahme wie bei seiner ersten Abhandlung1). Denn die Kammer selbst wünschte sehnlichst, H Die Kammer erwiderte ihm, ״die philosophische Eacultät der kgL Akademie der Wissenschaften zu Berlin, welcher er das Buch dediciert habe, werde sich vielleicht die Mühe nehmen, seine unrichtigen Yordersatze und Schlüsse ausführlich zu widerlegen . . , Es sei zu bedauern,