Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 575 (sequence 11)
- Language
- German
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Emancipations-Bestrebungen in Breslau. 575 Auch die Vorsteher der Brüderschaft hatten unterdessen neue Schritte unternommen. Sie "betrachteten das Verlangen der Kammer, solange die frühe Beerdigung nicht durch allgemeines Landesgesetz abgestellt war, als einen ungerechtfertigten Druck und beklagten sich darüber sowohl bei Hoym, als beim General-Directorium in Berlin. Die Kammer selbst sah ein, dass ihr einstweilen nur das Becht der Belehrung, nicht aber des Zwanges zustand; da jedoch Hoym sehr wohl wusste, dass durch Zureden nichts zu erreichen war, so suchte er zunächst schriftlich, dann aber auch bei seiner baldigen Anwesenheit in Berlin persönlich den König und das Generalclirectorium zum Erlass eines solchen allgemeinen Landesgesetzes zu veranlassen1). Wie notwendig das war, zeigte ein neuer Vorfall Anfangs April des Jahres 1798. Die Vorsteher der Beerdigungsbrüderschaft hatten Hoym versprochen, keinen anzufeinden, der eine Leiche erst am dritten Tage bestatten würde, falls man nur sie selbst nicht dazu zwingen wolle. Nun hatten sich aber diejenigen Gemeindemitglieder, die Gegner der bisherigen Beerdigungsweise waren, bereits zusammengethan und eine eigene neue Beerdigungsgesellschaft gegründet. Au der Spitze derselben stand Dr. Henschel; zu ihren Mitgliedern, deren anfangs nur gegen 30 waren, zählten auch Löwe uncl Wolfssohn, alle ihre Versammlungen fanden in den Bäumen der Wilhelms-Schule statt. Die Mitglieder der neuen Gesellschaft hatten unter sich beschlossen, keine Leiche vor dem dritten Tage zu begraben, die voigeschriebenen Waschungen derselben nur im Sterbehause und nicht im Leichenhause des Friedhofes vornehmen zu lassen und überhaupt auf eine würdevollere Art der Bestattung zu halten. Als jedoch zum erstenmal ein derartiger Fall sich ereignete — ein Kind desDr. Zadig war gestorben und sollte nach der neuen Art gereinigt und bestattet ־werden. — verweigerten die Vorsteher der Brüderschaft, weiche die Verwaltung des Friedhofs in Händen hatten, Halbwisserei ihn in Spitzfindigkeiten u. lei denschaftlichelrrtiimer geführt“ habe, wohin ihn der gesunde Menschenverstand nie gebracht haben würde. 0 Vgl. Geiger, Ztschrft 11. s. w. Bd. HL, S. 218.