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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1893-01-01 · Heft 11 · p. Seite 530

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 11
Article
Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
Date
1893-01-01
Page
Seite 530 (sequence 9)
Language
German
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530 Emancipations-Bestrebungen in Breslau. Nicht min der kleinlich waren die Verlegenheiten, die yon Neuem die Vorsteher im Jahre 1798 der Wilhelms-Schule zu.bereiten begannen. Sie weigerten sich nämlich die von ihnen yerlangten Schuldscheine, deren Richtigkeit sie anerkannten, auszustellen, weil sie hierzu erst von der gesamten Gemeinde beauftragt werden müssten; zugleich erklärten sie, nur die vereinbarte monatliche Summe zahlen, jedoch weitere Verpflichtungen der Wilhelms-Schule gegenüber, falls diese Summe nicht mehr ausreichen würde, nicht auf sich nehmen zu können. So blieb denn der Kammer nichts anderes übrig, als die Scheine durch einen Rechtskundigen ansstellen und sämtliche Stammnumeristen vor der Judencommission erscheinen zu lassen, um viritim darüber vernommen zu werden, ob sie die Vorsteher autorisieren wollten, namens der Gemeinde die Schiildinstrumente auszu stellen und die übrigen Verbindlichkeiten auf sich zu nehmen oder nicht. Die Kammer erklärte im Voraus: da die Einrichtung der Gemeinde, also auch der Stammnummern in dem Gesetz vom 21. Mai 1790 unlösbar mit dem Bestand der Wilhelms-Schule verbunden sei und mit deren Eingehen ebenfalls fallen müsse, so habe jeder Stammnumerist, der auf die vorgelegten Fragen mit Nein antworte, damit eo ispo einen Verzicht auf seine Stammnummer ausgesprochen. Von den Generalprivilegierten sei sie überzeugt, ,,dass dieselben, da bei den ihnen erteilten wichtigen Vorzügen eine mehrere Aufklärung und Moralität präsumirt worden, nicht unter die Dissentirenden in dieser Angelegenheit gehören würden.44 Die Drohung der Kammer wirkte scheinbar; es fand sich nur ein einziger Stammnumerist, der sich gegen die Ausstellung der Scheine erklärte, weil der Schulfonds ja Eigentum der Gemeinde sei. Andererseits aber fanden sich trotzdem nur 20 von den 110 vorgelädenen Stammnumeristen, die ihre unbedingte Zustimmung zur Ausstellung der Schuldscheine gaben. Alle anderen knüpften Bedingungen daran, besonders die, dass die Schuldirection keine Disposition mehr über die Gelder storben, hatte aber selbst bereits im Meassef (1794 Anhang zu S. 180) die Herausgabe der Übersetzung angekündigt.

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