Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 11
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 531 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829640-2829652-2877910--25216-2877963- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Emancipations-Bestrebungen in Breslau. 531 treffen dürfe, und dass diese beim Eingehen der Wilhelms-Schule der Gemeindekasse anheimfallen müssten. Was die Verpflichtung zur Erhaltung der Schule betraf, so erklärten alle, sie nur dann anerkennen zu wollen, wenn der festgesetzte monatliche Zuschuss nie erhöht würde. Die Generalprivilegierten äusserten grössten־* teils, die ganze Sache gehe sie nichts an, da ihre Privilegien älter seien als das Gesetz von 1790, dass sie aber die bei der Reparation des Schulzuschusses■ auf sie fallenden Beiträge zahlen wollten. Nur der Generalprivilegierte kgl. Hofagent und Bankier Daniel Kuli1) erklärte in seiner und seiner Verwandten Namen, dass man, da die Sache ihn nichts angel^ ihn nicht zu Beiträgen für die Schule zwingen könne; er nebst den Seinen wolle aber, da die Schule so sehr von der Kammer angepriesen werde, einen freiwilligen jährlichen Beitrag zahlen. Die Kammer war jedoch mit dem Erfolge dieser Vorladung nicht ganz zufrieden, denn sie erklärte die Forderung, dass beim Eingehen der Wilhelms-Schule der Fonds der Gemeindekasse anheimfalien müsse, nochmals für eine unmögliche und unberechtigte; die Wilhelms-Schule dürfe nicht ein gehen, wenn nicht auch die ganze Gemeinde verfass! mg stürzen solle, und in diesem Falle gehe der Schulfonds an die Regierung zurück, deren Eigentum er in Wirklichkeit sei. Bei Ausstellung der Scheine müsse diese Bedingung also wegfallen. Dagegen protestierten aber wiederum die Vorsteher und suchten die Angelegenheit dadurch in die Länge zu ziehen, dass sie die Regulierung derselben einem Ausschuss von fünfzehn Gemeindemitgliedern übergaben. Nochmals musste die Kammer in einem energischen und scharfen Schreiben die Judencommission veranlassen, die Vorsteher die Scheine unterschreiben zu lassen; würden sie noch die geringsten Schwierigkeiten machen, so seien die Schuldkapitalien sofort mit Execution von den Gemeindemitgliedern einzutreiben und würden dann von der Kammer selber verwaltet werden. Dass aber auch diese Drohung, keinen Eindruck arrf die Hartnäckigkeit der Vor- 1) S. über ihn Brann S. 220.