Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Unechte Verse im Schir ha-kavod
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 467 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829640-2829651-2877838--25132-2877877- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Emancip&tions-Be strebungen in Breslau. 467 Gegen diese wenig bedeutenden Varianten sticht es dann sehr ab, dass in den unechten Versen bedeutende ■ Abweichungen Vorkommen. So lautet «der zweite Halbvers des un~ echten ־רVerses: דור דור דורשיך מאז בראש (siehe oben, dass somit in einem Verse drei Mal ראש!). In dem mit תיקר anfangenden Vers findet sich das unentbehrliche Relativum כשיר אשר יושר — dann ist aber das Metrum nicht herauszubringen. Und statt unseres ובברכתי in dem letzten unechten Verse steht im alten Text das ursprüngliche, bescheidenere, aber das Metrum total aufhebende ובברכת עבדך; in dem zweiten Halbvers steht statt unseres ואותה das wegen der Anspielung auf II. B. M. 30,23 bessere ואתה. Die zwei groben Versündigungen gegen das Metrum, die im textus receptus jetzt ausgebessert sind, zeigen von Neuem die Unterlegenheit des Interpolators, gegen den eigentlichen Verfasser des Gedichtes. Was lehren nun andere ältere Drucke (vom Texte oder der alten deutschen Uebersetzung), und wie finden sich die unechten Verse in alten Handschriften? Mittheilungen hierüber von solchen, die zu diesen alten Quellen Zutritt haben, wären mir sehr willkommen. Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau. Nach archivalischen und anderen Quellen dargestellt von Dr. Max Freudenthal. (Fortsetzung.) Es war ein gewagter Schritt, den das Direktionskolleg unternahm, das Fortbestehen und die Erhaltung der Schule in die Hände derjenigen Männer zu legen, die in ihrer Mehrheit am liebsten den Untergang und das Eingehen derselben gesehen hätten. Allein das Kolleg stützte sich auf Recht und Gesetz; denn in dem von der Wilhelms-Schule handelnden §13 des Edicts vom 21. Mai 1790 war klar und deutlich festgesetzt: ״Die Unterhaltung der Lehrer muss aus der Gemein- Kasse und durch zu entrichtendes Schulgeld geschehen“. Nicht