Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 413 (sequence 5)
- Language
- German
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Einancipations-Bestrebungen in Breslau. 413 die religiösen Verhältnisse betrafen, sollten jetzt und in Zukunft Religionsbeamte öffentlich angestellt werden können, die von ihm nicht approbiert und von seiner Disziplinargewalt völlig losgelöst waren? Man sieht, wohin die Vermengung der religiösen und der Schulangelegenheiten führte! Andererseits aber hatte das Sehulcollegium, das ja ebenfalls eine königliche Behörde war, und dem allein die Regierung die Ordnung der Schulangelegenheiten übertragen hatte, den Wünschen des Landrabbiners gegenüber genügend Nachgiebigkeit und Entgegenkommen gezeigt, und wenn dieser sich auf sein Recht der rabbinisehen Ordination berief, so war das im vorliegenden Falle um so weniger angebracht, als es ja seine eigenen Unterrabbiner waren, die das Collegium als Lehrer hatte anstellen wollen. Auf die Kammer machte denn auch die Verteidigung des Landrabbiners keinen sonderlichen Eindruck. Sie erklärte ihm, dass sie ihn natürlich in seinen Rechten schützen werde, ihm also die Prüfung der vorgeschlagenen Talmudlehrer, denen übrigens eine solche Prüfung bei ihrer anerkannten Geschicklickkeit ganz gleichgültig sein könne, sowie die Aufsicht über den 'Talmudunterricht Überträge־ Dagegen sollten sich die übrigen Examinatoren keinerlei Inspection anmassen, auch Pränckel selbst habe sie nicht ausschliesslich, sondern nur unter Mitaufsicht des Collegiums zu führen. Anstellung und Abschaffung •eines Lehrers stehe ihm aber gar nicht zu, sondern der Gemeinde, dem Schulcolleg und der Kammer. Diese letztere hoffe übrigens von ihm, da sie nunmehr seine Rechte geschützt habe, ,,dass er nicht durch Eigensinn oder Abneigung gegen die neue Schuleinrichtung sieb beikommen lassen werde, die Gemüter der Judenschaft in Uneinigkeit zu bringen oder die Lehrer des Talmuds zu chicaniren, und sich als intoleranten Geistlichen zu betragen, widrigenfalls dergleichen gesetzwidriges Betragen unfehlbar fiscalisch geahndet werden würde.“ Die Kammer hatte .also sehr wrohl eingesehen, dass ausser der Autoritätsfrage noch andere Triebfedern und Beweggründe den Streit veranlasst hatten. Joseph Jonas Pränckel, der im Grunde ein gutherziger Mann *war und sich sein hohes Lebensalter nicht durch Streit und