Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Die ersten Emancipationsbestrebungen der Juden in Breslau
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 412 (sequence 4)
- Language
- German
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412 Eraaneipations-Bestrebungen in Breslau. Schulangelegenheiten mische, und sprach den jetzt gewiss leicht begreiflichen Wunsch aus, dass der Talmudunterricht, wie von vornherein beabsichtigt gewesen sei, gänzlich ausfalle und. die dafür angesetzten Stunden zum Unterricht in der Bibel und im Hebräischen verwendet werden. Die Kammer, die, wie schon ausgeführt, durchaus nicht gewillt war, den Talmudunterricht zu streichen, zog zunächst den Landrabbiner zur Verantwortung,, und dieser erklärte, er habe ganz und gar nicht die Absichtr die man ihm nach sage, den Talmudunterricht in der Wilhelms־ schule zu hintertreiben, es sei vielmehr nur sein gutes Recht,, das er sich wahre; denn seine ihm von Friedrich II. verliehene Instruction gebe ihm ausdrücklich die Erlaubnis, ״die bei einem dergleichen Lehramt nach jüdischen ritibus erforder־ liehen requisita anzuzeigen und unter Anderem besonders die Notwendigkeit, das hierzu ernannte Subject zuvörderst nach der Gewohnheit unserer und aller anderen jüdischen Gemeinden durch eine Prüfung sondieren zu lassen, ob es dazu gehörige capacite besitze und ferner nach welchen formalitaeten dies tentamen selbst zu veranstalten sei, d. h. dass selbiges dem Rabbiner unter Zuziehung dreier der bekanntesten jüdischen Gelehrten aus der Gemeinde zu übertragen sei, und dass diese Gelehrten sowohl den Talmud als die Basis desselben, die fünf Bücher Mosis, fleissig und gründlich erlernt haben müssen und dies Studium noch täglich zu gewissen Stunden fortsetzen. Auch wie es nach den im 2. Kapitel des 1. Buches enthaltenen Grundsätzen des Moses Maymene in Betreff der jüdischen Lehrer unumgänglich erforderlich sei, dass diesen Examinatoren die fernere exclusive Inspection und Direction des talmudischen Lehramts überlassen werde, folglich denselben ganz alleinig die Annahme und Abschaffung eines dergleichen Lehrers zusteht.“ Man darf nicht übersehen, dass es sich bei der ganzen Streitsache für den Landrabbiner um eine Principienfrage handelte: sollten ohne ihn, der doch durch königliches Gesetz als höchste und einzige geistliche Autorität der Gemeinde anerkannt war, Einrichtungen getroffen werden können, welche