Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 374 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 82% known words query
- IRI
…/2829132-2829640-2829649-2877694--25009-2877734- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
374 Zur rabbinischen Sprachu. Alterthumskunde. citierten Stelle: in Ber. R., c. 22, angeführt wird: שני אתליטין 1כר Einem schön gebauten Athleten ist zuzutrauen, dass er die Neigung selbst einer vornehmen Frau auf sich lenkt, die er aber, seinem rohen Handwerk entsprechend, später roh behandelt — Ein ganz singuläres und einzeln stehendes Tor־־ recht der Sclaven, die im Eigenthum des Staates sich befinden, ist, dass diese über die Hälfte ihres Erwerbes durch Testament gütig verfügen können (Ulpian XX, 16 bei Puchta, Institutionen, II, 85). Von solchen dem Staate gehörenden Sclaven (servi fiscales) ist im Midrasch, Esther Auf., die Eede ״ ,הלוקח לו עבד מן ה ט מ י ק אwer einen Sclaven vom Fiscus kauftu טמיקא ist xajjisiaota, tamiaca, possessiones, patrimonium principis, ad fisciun pertinentia (Duc., gl. gr.) אתם ״ טפדקא אתםihr Israeliten gehört zum göttlichen Krongut, seid fiscalisches Eigenthum1‘ heisst es eben daselbst. ,,Darum wagt Niemand, Euch zu erwerbena (5 ואין קונה B. M. 28, 68). לבריון (Jalk. I, 809d und zu Esther II, 172c, gewöhnlich gekürzt in בריון (wie בורני aus לבורנין Libur 11a), soll nach Sachs, Beitr., I, 6 und Fürst gloss. ßaXXCtov Wasserträger der lüderlichen Dirnen, nach Levy Xdcßpos ein zügelloser Mensch sein; Kohut denkt an ßapoveta belästigen, oder an mlaf. barigena Eaufbold, und de Lara lässt es aus בר und ירביein Sohn der Unterdrückung, ein gewaltthätiger Mensch zusammengesetzt sein. In לבריון und בריון ist lediglich eine durch den Volksmund abgekürzte Form von libertinus zu suchen. Das Wort wird im Talmud und Midrasch sowohl in der engeren Bedeutung: Sohn eines freigelassenen Sclaven, als auch zur Bezeichnung eitler, zügelloser, sittenloser Menschen, wie im franz. libertin, libertinage gebraucht. Die Juden hatten schon früh Gelegenheit, mit diesem römischen Rechtsausdrucke nahe Bekannschaft zu machen. Die Nachkommen der von Pompejus nach Rom geführten jüdischen Gefangenen führten daselbst den Namen Libertini und besassen nicht lange nachher in Jerusalem eine eigene Synagoge der Libertini (uves ex ryjc ouvoqcoxfy«; T7j£ Xs/f0(jivrj£ Aißspiivcov, Apostelgesch. 6, 9, vgl. Lud.de Dieu zu Acta Apost. z. St; Graetz, Gesch., III3, 182; III4, 165, 370 und Schürer, Gesch. des Volkes Israel, II, 506 bis 507 unter Hinweis auf Philo, leg. ad. Cajurn, Mang., II, 568—569, Tacitus, Annalen II, 85 —Sueton, Vita Tiberii, 36 und Josephus, Ant. 18, 3, 5). Nach Tacitus sandte Tiberius 4000 jüdische Libertini nach Sardinien zur Bekämpfung des dortigen Räuberwesens (coercendis illic latrociniis); wenn sie daselbst umkommen, sollten, so wäre es für den römischen