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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1893-01-01 · Heft 8 · p. Seite 372

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 8
Article
Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
Date
1893-01-01
Page
Seite 372 (sequence 17)
Language
German
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372 Zur rabbini sehen Sprachu. Alterthumskunde. Sprachgebrauche nachgebildet, denn oxi\1\1a, stemma bedeuten in erster Linie den Kranz, dann den Kranz, mit welchem die Brustbilder der Ahnen umgeben und geschmückt wurden, endlich die mit Kränzen verzierte Pergamentrolle des Familien- Stammbaumes, den man an den Büsten der Ahnen aufzuhängen pflegte, dann: den Stammbaum, die Ahnentafel selbst, שלשלת יוחסץ. — Der unter dem Kamen Baschi’s gehende Comment. zu Ber. Rabba, c. 25, liest statt des richtigen טימוסן של צדיקים Geschlechtsregister der Frommen, falsch:!נימוס Namen der Frommen; ebenso wird טומפין die Geschlechtsregister der Israeliten in Mechilta Abschn. Beschallach, unrichtig als נמוסין in Schemoth R., c. 5, wiedergegeben und von Levy, III, 387 falsch durch Gesetzessammlungen übersetzt. Levy schreibt: ,,richtiger wäre ״!הנימוסית In Schemoth R., c. 5, wird das Geschlechtsregister kurzweg ספד und im Tanchuma, Absch. Waera: דפתלא cicphipa genannt. Das von Aruch erwähnte Sclavenzeichen oder Siegel wird ausdrücklich im Talmud. Sabbath 58a, genannt, und zwar zwischen einem Siegel am Halse oder am Kleide, zwischen einem Metall- oder Thonsiegel (חותם של טיט) unterschieden. Auch die babylonischen Sclaven trugen kleine Oliven aus gebrannten! Thon am Halse, worauf der Name des vorigen oder gegenwärtigen Besitzers, manchmal auch der des Sclaven und das Datum des Ankaufes, bemerkt war. Solche Thonoliven sind in grosser Zahl erhalten (Tieie, Geseh. Assyriens und Babylon, II, 505, 536; Bezold, hist. Zeitsclir., 25, 128; Feuchtwang in Monatsbl. I, 135. l) In B. mezia 73b und Jebamoth 46a, wo namentlich an letzterer Stelle von Sklavenbefreiung die Rede ist, bedeutet daher: מוהרקייה דהני בטפסא (בשפטא) דמלכא מ:ח nach Raschi’s Erklärung: חותם עבדות שלהם, die Sklavensiege! derselben sind im Schranke (Archive) der Regierung aufbewahrt. Die Ableitung von מודלק aus pers. mnhr Siegel hei .Lagarde, ges. Ahth., 29, wird daher von Fleischer bei Levy, III, 41, der blos die Erklärung AruclTs mittheilt, ohne Grund bestritten. Vgl. auch Tosefta Makkoth IV, wo von BrandmarkungderSklaven(stigmatici,110tati, inscripti) zur Verhinderung der Flucht derselben die Eede ist, הרושם על עבדו שלא יברח. ■ Vgl. רשום דאינש לא אית עלודי [Gittin 86 a], dieser Sclave trägt ]10ch kein Zeichen eines Herren, Var: רשות רשו, er gehört noch Niemandem. — Aus den Anschauungen einer späteren ג) Vgl. Sabkath 57b: ב ב לא דעבדא, Sclavenkette, nach Raschi: חותם ישערשין לעבד בכסותו, לסימן הוכחה שהוא עבד, Siegel am Kleide der Sclaven.

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