Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 370 (sequence 15)
- Language
- German
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370 Zur rabbiniselien Sprachu. Alterthumskunde. schon den Talmudlehrern nicht recht verständlich gewesen. Es wird die Frage aufgeworfen מאי נמוסו, von E. Huna b. Juda durch נשקי (nach Raschi: ein am Halse des Sclaven angebrachtes Zeichen oder Siegel, ebenso Aruch נמס, dagegen s. v. כשק: eine dem Sclaven von seinem Herrn umgehängte Waffe), von R. Scheschet durch: Kauftermin erklärt. Die Münchener Talmudhandschr. liest נמופי, ein Petersburger Codex נאמום, die Tosefta, Ab. sara IV; נימוסות. Das Wort ist offenbar ein Fremdwort, in demselben Zusammenhänge wird auch von einer über den Verkauf derSclaven aufgenommenen Urkunde אונו tov7] und von סיקריקון jus sicaricum geredet. Pineies, Darkah schel Thora, 77, Weiss, Gesch. der Tradition, II, 25, Rapaport, bei Kohut, Aruch, V, 346 und Levy, III, 400 kommen über die traditionellen Erklärungen von נמוסי nicht hinaus. Im Aruch wird diesem נמים ein besonderer Artikel gewidmet zum Unterschiede von dem bekannten נומוס vöp,o<;. Ich hielte נמוסי in Verbindung mit Sclavenbefreiung für eine von den babylonischen Amoräern nicht mehr recht verstandene Verkürzung von י Dמ נ 1 מ י m an 11 m i s s i0, Der Ausdruck עשה לו נימוסו wird auch in Bezug auf den Verkauf eines Feldes gebraucht, Tosefta, Terumoth II, 11. Auch hier ist es fraglich, ob נימוסו, wie Schwarz, Tosefta, I, 247 behauptet mit vdpios zusammenzustellen ist. Ich halte das Wort an beiden Stellen für ein altes Corruptel aus סי מ וסו und üsersetze die Stellen also: גוי שמשיכן שדהו לישראל אע״פ שעשה לו ישראל נימוסו וטימוסס עליה פטורה מן המעשרות ופטורה מן השמיטה wenn ein Heide dem Israeliten sein Feld verpfändet hat, so ist dasselbe, obzwar der Israelit den Werth desselben bereits abgeschätzt hatte xfy/fjais, טמסית ,טימוס bei B. Bahlul) dennoch (weil noch dem Heiden gehörend) den Zehent- und Schemittavorschriften nicht unterworfen.- לוה עליו מן הנכרי כיון שעשה לו נכרי נמוסו טימוסס יצא לחירות)• Wenn der Israelite mit Verpfändung des Sclaven vom Heiden ein Darlehn aufnimmt, so erlangt der Sclave, sobald der Heide die Abschätzung desselben vorgenommen hatte, die Freiheit. In der Mischnah Gittin 4, 6, deren Erklärung im Talmud unsere Stelle von נמוסו bildet, folgt unmittelbar darauf :אין פודין אתהשבויין יתר על כדי דמיהן man darf für die Gefangenen nicht über ihren abgeschätzten Werth hinaus das Lösegeld zählen, also auch hier ist von Ab- Schätzung die Rede. Ueberdies ist der Ausdruck עשה טימום; eine Schätzung vornehmen, auch sonst nachweisbar. Zn 3 B. M, 25, 42 wird im sifra tradirt:לא ימכרו ממכרת עבר שלא יעמידו ויעמידנו (Var. im Jaitut: ננסימטא (שלא יעשה סימטא. imSifre,