Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 368 (sequence 13)
- Language
- German
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368 Zur raVbinisclieii Sprachu. Alterthumskunde. nehmen Beamten, vgl. Sachs, Beltr. I, 147) ernennen. Hätte der Sclave sich selbst befreit imd die Bathsherrenwürde angemasst, so wären seine Genossen berechtigt gewesen, sich gegen ihn aufzulehnen. Nachdem ihm. aber die Freiheit und die Amtswürde von seinem Herrn gegeben wurde, wäre eine Auflehnung der Sclaven dagegen gleichbedeutend mit einer Auflehnung gegen ihren Herrn. Die oben erwähnte Umdrehung der Sclaven durch den bisherigen Herrn bei dem Acte der Befreiung bildete ein so hervorragendes Symbol bei der manumissio, dass circumagi bei Seneca mit Rücksicht auf diesen Gebrauch geradezu: in Freiheit gesetzt werden bedeutet. Festus, v. manumitto . . . tum is servum circumagit et e manu hominem liberum mittit, cfr. Bruns, fontes, ed. 3, p. 245; Glück, Pandektencommentar, B. 37 und 38, IT, 322; Unterhölzer, von den Formen der manumissio per vindictam, Zeitschr. für gesch. Eechtswiss., II, 149 bei Puchta, Inst., II, 88. Es wurde dem Sclaven bei der manumissio ausdrücklich gesagt und später auch bescheinigt, er könne nunmehr gehen, wohin er wolle, so bei Plautus in den Menaechmen: über esto atque abito qno voles. Nach den alten Gesetzen der Burgunder, der Longobarden, der Angelsachsen noch bis in’s dreizehnte Jahrhundert hinein wurde dem befreiten Sclaven die Ermächtigung gegeben und bescheinigt: de quatuor viis ubi volueris ambulare, liberani habeas potestatem; oder: ut post Iiunc diem quatuor angulis terrae ücentiam et potestatem habeat faciendi etc.; oder: eat quocunque voluerit, portas habens apertas; oder: in quamlibet mundi partem eat, bei Ducange, vgl. Med. latin., s. v. manumissio. Durch die Kenntniss dieses Rechtsbrauches wird eine dunkle Stelle im Sifra, Behar, verständlich. Es wird erörtert wie die im Jobeijahre, allen Sclaven zu verkündende Freiheit (3 ,דרור b. m. 25, 10) sich zu vollziehen habe. וקראתם דרור אין דרור אלא חירות אמר ר׳ יהודה מה הלשון דרור מדבר: באיררא ומסחר בכל. (Var: (במדייר בידיירא, מדייר בי דיירא כאיררי מדינה. Im Talmud, Bosch, hasch. 9b, werden die letzten Worte des Sifra wesentlich verändert angeführt: כמליירי בי דיירא ומוביל, our: (דמדיירי בדיירא, כי מדור בי דריא, במדייר בי דירא סחורה בכל מדינה. Nach Rascln’s gleichlautender Erklärung zum Pentateucli und zum Talmud bedeuten diese Worte: der Sclave könne wohnen 0T9, wo er wolle und sei von Niemandem mehr abhängig: מי שדוא רשותו לגור בכל מלון שירצה שדר בכל מקום שהוא