Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 365 (sequence 10)
- Language
- German
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Zur rahbinischen Sprachu. Alterthumskunde. 365 des römischen Eechts tritt vielleicht bei keinem Abschnitte des jüd. Rechts so stark hervor, als gerade hier1). Frankel, der gerichtliche Beweis nach mosaisch-talmudischem Rechte, S. (30, behauptet noch, dass kein ]ateinischer Rechtsausdruck im Talmud nachweisbar sei; wir werden sehen, dass Ausdrücke, wie libertinus, vindic-ta, tabula und vielleicht auch manumissio in die Talmudsprache eingedrungen sind. Pineies, Darkah schel Thora, 75, und nach ihm Jastrow, Revue des etudes juives, 7, 150 haben gut nachgewiesen, dass in den bei Sclavenbefreiungen genannten, von Auslegern und Lexicognipheu verkannten אגדל כתרי (Göttin 20 a.), אנטוקטא (Traktat der Sclaven, ed. Kirchheim, c. III) und הרנירקפזיאונים (jer. Gittin 1Y, hal. 4) nur verschiedene Formen und Verballhornungen von vindicta ßsvor/wTa, vindicatio, manumissio per vindictam stecken. — Eine Art der Selavenbefreiung wurde auch׳ durch כיפה, im Traktat Abadim קיפה, bewerkstelligt: יוצא בכיפה (a. a. 0.) Schon Raschi und Aruch erklären כיפה für eine Kopfbedeckung, Mütze, ohne jedoch den Zusammenhang dieses Kleidungsstückes mit der Selavenbefreiung näher auszuführen. Nach römischer Sitte erhielt der freigelassene Sclave als Zeichen seiner Freiheit einen Hut, eine runde Filzkappe, pileus, woher auch die Saturnalienmütze, die französische Freiheitsmütze und die Narrenkappe stammt־). Die Kenntniss dieses Rechtsbrauches ermöglicht erst das richtige Verständniss der Talmudstelle Gittin 39h: Eine Sclavin, deren Herr schwer krank ־־war, sprach zu demselben weinend: "Wie lange noch soll ich in der Sclaverei schmachten! Da nahm er seine Mlitze (כומתא) und warf dieselbe der Sclavin zu mit den Worten: Nimm diese Mütze als Dein Eigenthuni hin und erwirb damit Deine Person (Deine Freiheit). ויל קני הא וקני נפשך R. Nachman wollte die Freilassung der Sklavin nicht auerkennen, weil die Freilassungsurkunde durch den inzwischen verstorbenen Herrn nicht ordnungsmässig ausgestellt war und diese Art der manumissio durch die Mütze eine nach jüdischem Rechte unzulässige war. Ygl. Tosaphot z. St. 0 Auch von. den Arabern behauptet Kremer, Culturgeschichte der Araber, I, 526, dass hei ihnen die Art der Freilassung der Sclaven ganz der römischen manumissio entspricht. 2) Nach römischer Eechtsanschauang galt von dem Sclaven: nullum caput habet, wobei caput im Sinne von Rechtspersönlichkeit aufzufassen ist. (Puchta, Institutionen, IT, § 212). Durch den ihm gewährten pileus erhält er gleichsam sein caput wieder.