Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 362 (sequence 7)
- Language
- German
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- Rashi 2× ep/1002670
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362 Zur raVbinisclien Sprachu, Alterthumskunde. Raschi שאען ערכאות, nach R. Nathan blosse Zusammenkünfte ohne die Eigenschaft eines Gerichtshofes שמתקבצין לצוותא בעלמא לא מושב בית דין, den förmlichen Gerichten ערבאות apxEfov, ebenso die אגוראות של גויים, die ayopai der Nichtisraeliten (Gittin 88b) den israelitischen Gerichtshöfen gegenübergestellt. Im Talmud wird öfter eine gerichtliche Rügeurkunde gegen Parteien, die sich der Vorladung* des Gerichtes Folge zu geben weigerten, und gegen renitente Schuldner' unter dem Namen פתיחא erwähnt. (Varianten:Rosch hasch. 31b פיתלא, B. kamma 112b —113a nach der Münchener und and. Handschr.; auch im En Jakob durchweg פיתחא) . Nach Aruch hat die Urkünde ihren Namen פתיהא, weil sie dem eigentlichen Urtheils- oder Bannspruch gegen den säumigen Zahler einleitend vorangellt, so auch Löw, graphische Requisiten, II, 98: ״einleitendes Gerichtsverfahren gegen renitente Schuldner‘‘. Auch in der uns auf bewahrten alten Formel der פתיחא Alfasi, B. kamma X, lfctur, ed. Lemberg, 19a, Therumoth, ed. Vened. 1603, fol, 25b, Choschen Mischpat, §98 *) heisst es ופתחכא ליה בדינא. M. Bloch, ,,die Civilprocessordnung nach mosaischtalmudischem Rechte“ 25, giebt keine Etymologie des Wortes. פתיחא ist ein offener Brief, ein mit dem Gerichtssiegel versehenes Gerichtspatent, wie syr. פתיחונא litera patens parva, epistola bei Payne-Smith s. v. Davon zu trennen ist פיתקא, später פטקא TUTTaxtov, Sachs, Beitr., I, 93, ar. בטאלה pers. בתך. In den Respousen der Geonim, ed. Haxbavy, לראשונים fVDt, tommt S. 1 und 161 —62 (No. 333) יפתקא ילוטתא, und S. 80, in einem wahrscheinlich von E. Hai' Gaun herrührenden Gutachten יפתקא דדיאנותא vor, ersteres Uebersetzung von שטר שמתא Bannbulle, womit Raschi zu Rosch hasch. 31b פתיחא erklärt. יפתקא דדיאגותא ist ein Patent über die Ein- Setzung eines Richters und lautet nach dem daselbst mitgetheilten Wortlaute in der Uebersetzung also: ״Wir haben N. N. als Richter am Orte N. eingesetzt und ertheilen ihm die Befugniss, Recht zu sprechen und für alle religiösen und Wohlthätigkeitsangelegenheiten, das Erlaubte, und Unerlaubte Fürsorge zu treffen. Anch ist er befugt, gegen Jeden, der sich seiner Jurisdiction nicht fügt, nach seinen! Ermessen nach göttlichem Rechte strafend einzuschreiten“. Dieselbe Urkunde wird von anderen Geonim פת ק א דדיאנותא und von Ihn Giath in einem Auszuge aus Alfasi י פ ת ק א דרשותא, was dasselbe ג) Ein abweichendes Pormular in den Responsen der Geonim, ed. Harkavy, No. 142, vgl. die Note daselbst S. 357.